Wer am 12. August 2017 an der Schulstrasse in Thun bei einer Schlägerei angegriffen hat, wurde nach der Befragung von vier weiteren Angeschuldigten nicht klarer.

Im Thuner Gerichtsgebäude an der Scheibenstrasse wurden gestern vier weitere Männer befragt, die an einer Massenschlägerei am Thunfest vor drei Jahren beteiligt waren.
Foto: Patric Spahni
Vier weitere junge Syrer, die wegen Angriffs angeklagt sind, haben gestern ausgesagt. Einer von ihnen, der zusätzlich noch wegen leichter Körperverletzung angeklagt war, verweigerte die Aussage zu den Vorgängen vom 11. und 12. August 2017 vollständig. Er ist vom Obergericht in einem anderen Fall wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden und hat bereits eine Landesverweisung erhalten.
So, wie Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann die Fragen stellte, könnte er der Anlass zu den Auseinandersetzungen zwischen den Syrern und einer ortsansässigen Gruppe gewesen sein, zu der Albaner gehörten. Er könnte am 11. August verprügelt worden sein.
Grosse Angst vor den Albanern
Ein in Thun wohnender Landsmann, der ihn verteidigen wollte, wurde am Auge und am Arm verletzt, ein anderer möglicherweise ins Wasser geworfen. Es gab bereits am 11. August eine Schlägerei auf dem Mühleplatz, und einer der vier Angeklagten, die gestern aussagten, gab zu, auch zugeschlagen zu haben. Er war damals obdachlos und durfte beim Mann wohnen, der verletzt worden war. Dieser habe einen Angreifer angespuckt. Beide sagten aus, sie hätten dann grosse Angst gehabt, weil die Albaner ausrichten liessen, sie wollten sie wieder treffen.
Bei den Untersuchungsbehörden war noch von «den Kopf fordern» die Rede gewesen. Der Mann, der diese Aussage gemacht hatte, erinnerte sich gestern aber vor Gericht nicht mehr daran, das so gesagt zu haben. Wer von den Syrern dann wo und wie viele Landsleute alarmierte, wurde aus den Aussagen nicht klar. Unbestritten war, dass man sich in der Wohnung in Thun traf und dann loszog.
Einer hatte Kontakt mit dem Anführer der andern Gruppe. Der Gast in Thun, der bei den Befragungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft von andern als Organisator bezeichnet wurde, sah sich überhaupt nicht in dieser Rolle. Er habe Frieden stiften wollen, und er stellte dar, wie er am Treffpunkt an der Schulstrasse hinter dem Manor die Arme vor seinen Landsleuten ausgestreckt habe, um sie am Vordringen zu hindern.
Keiner sah, wer anfing
Als dann die Schlägerei losging, habe er auch mitgemacht, weil jemand ihn mit einer Flasche angreifen wollte. Wer mit der Schlägerei angefangen hatte, wollte keiner der drei Männer, die eine Aussage machten, gesehen haben. Alle drei gehen einer Arbeit nach. Zwei sind daran, sich selbstständig zu machen.
Alle haben mehrere Verwandte in der Schweiz und fast keine mehr in Syrien. Heute werden noch die zwei letzten der zehn Angeklagten befragt, dann beginnen die zehn Anwälte, teils über Skype, mit ihren Plädoyers. Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann hat angekündigt, dass sie bei der rechtlichen Würdigung neben dem Angriff auch den Tatbestand Raufhandel in Betracht ziehe. Dieser hätte keine Landesverweisung zur Folge.