Die neue konservative Mehrheit im amerikanischen Supreme Court lässt ihre Muskeln spielen. Sie verfügt, dass Einschränkungen für Gotteshäuser in New York zur Seuchenbekämpfung einstweilen nicht durchgesetzt werden können.

Abgesperrter Eingang einer Kirche im New Yorker Stadtteil Queens.
Aus heiterem Himmel kam der Donnerschlag nicht; die Wolken hatten sich schon seit geraumer Zeit zusammengeballt. Zwei Mal hatte sich der amerikanische Supreme Court mit der Frage befasst, inwieweit Einschränkungen für Gottesdienstbesuche im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zulässig sind, obwohl der erste Verfassungszusatz das Recht garantiert, die eigene Religion zu praktizieren. Beide Male lehnte es eine Mehrheit ab, den politischen Behörden bei der Seuchenbekämpfung dreinzureden. Das hat sich mit einer einstweiligen Verfügung am Mittwochabend geändert.
Gezielte Seuchenbekämpfung
Konkret geht es um Anordnungen des Gouverneurs von New York, Andrew Cuomo, die im Oktober zum Ziel hatten, Infektionsherde zu identifizieren und mit härteren Einschränkungen zu belegen als andere Gegenden. Er schuf ein Modell mit drei Ebenen, die je nach Infektionsrate als rote, orange und gelbe Zonen bezeichnet werden. In der roten und der orangen Zone ist die Zahl von Gottesdienstbesuchern auf 10 beziehungsweise 25 beschränkt. Die Grösse der Gotteshäuser spielt dabei keine Rolle. Erst in der gelben Zone, wo die Infektionsgefahr deutlich niedriger ist, werden die Besucherzahlen auf 50 Prozent der Kapazität der Gebäude beschränkt. Cuomo hatte vor allem gewisse Synagogen von orthodoxen Juden im Visier, die wegen der Missachtung von Verhaltensregeln eine wichtige Rolle bei der Virus-Ausbreitung spielten. Er belegte aber alle Gotteshäuser mit der gleichen Regel.
Die katholische Diözese von New York und zwei Synagogen klagten unabhängig voneinander gegen diese Anordnungen. Die Katholiken bemängelten, dass für die Gotteshäuser andere Regeln gälten als für kommerzielle Unternehmen. Die Synagogen, unterstützt von einer jüdisch-orthodoxen Organisation und zwei Rabbinern, fühlten sich als Opfer einer Diskriminierung, die ihren Gläubigen die Ausübung der religiösen Praktiken unmöglich mache. Beide Klagen wurden auf der Ebene der Bezirks- und der Appellationsgerichte des Bundes abgewiesen, und die Kläger zogen Mitte November vor den Supreme Court.
Die unteren Instanzen hatten sich in ihren Entscheiden auf zwei frühere Urteile des Obersten Gerichts gestützt. Im Mai hatte dieses im Zusammenhang mit Corona-Einschränkungen in Kalifornien erklärt, es wolle sich nicht in die Debatte über Massnahmen zur Seuchenbekämpfung einmischen. Im Juli entschied es in einem anderen Fall aus Nevada ähnlich. Beide Male hatte sich der Vorsitzende, John Roberts, auf die Seite der vier Progressiven geschlagen und ihnen zu einer knappen Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen gegen die Konservativen verholfen.
Dass die Konservativen diese Niederlage nicht hinnehmen würden, machte der Richter Samuel Alito vor gut zwei Wochen klar – am gleichen Tag übrigens, als die katholische Kirche an den Supreme Court gelangte. In einem Vortrag vor der Federalist Society zog er über die Politiker her, die immer mehr per Dekret statt mit ordentlicher Gesetzgebung arbeiteten. Die Pandemie habe zu unvorstellbaren Einschränkungen der individuellen Freiheit geführt, monierte der Richter, und vor allem die Religionsfreiheit, so lautete sein Tenor, drohe zu einem zweitklassigen Recht zu verkommen.
Kein Recht auf Einkaufen
Mit den Klagen aus New York erhielt der Supreme Court nun Gelegenheit, diese Frage unter anderen Vorzeichen zu beurteilen. Denn inzwischen war die im September verstorbene progressive Richterin Ruth Bader Ginsburg durch die konservative Amy Coney Barrett ersetzt worden. Da half es auch nichts mehr, dass der Vorsitzende Roberts an seiner Meinung festhielt. Die mittlerweile fünf anderen Konservativen unter den Obersten Richtern blockierten die Anordnungen aus New York, bis sich die Gerichte inhaltlich mit den Einschränkungen auseinandersetzen können.
Dass die Konservativen auf diese Gelegenheit nur gewartet hatten, geht aus dem Kommentar des Richters Neil Gorsuch eindeutig hervor. Es sei «Zeit, höchste Zeit» klarzustellen, schrieb er, dass auch in den speziellen Umständen einer Pandemie Erlasse, welche den Betrieb von Alkohol- und Velogeschäften erlaubten, aber Kirchen, Synagogen und Moscheen schliessen würden, mit der Verfassung nicht vereinbar seien.