Viele Läden dürfen weiterhin offen bleiben, aber nur noch einen Teil ihres Sortiments anbieten. Sie sollten als zwangsgeschlossen gelten und damit Härtefallhilfe bekommen, fordert der Gewerbeverband. Doch in der Praxis läuft es zum Teil ganz anders.

Der Detailhandel darf seit Anfang dieser Woche viele Produkte nicht mehr direkt in den Läden verkaufen.
Seit Anfang dieser Woche greifen im Detailhandel die Schliessungsbefehle des Bundesrats. Doch nicht alle betroffenen Geschäfte müssen den ganzen Laden dichtmachen: Viele führen ein Mischsortiment, von dem ein Teil weiter zum Verkauf im Laden zugelassen ist.