Ob bei der Urnenabstimmung im Dezember alles korrekt ablief, muss nun doch das Regierungsstatthalteramt entscheiden und nicht wie angenommen der Kanton.

Noch immer ist offen, wie über die Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft entschieden wird.
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Im Vorfeld der Urnenabstimmung in Herzogenbuchsee vom 20. Dezember war beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau eine Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft eingegangen. Der Beschwerdeführer rügte darin insbesondere, dass die Botschaft durch den Gemeinderat einseitig verfasst worden sei.
Der Regierungsstatthalter entzog der Beanstandung die aufschiebende Wirkung, woraufhin die Abstimmung wie geplant durchgeführt werden konnte. Mit dem Ergebnis, dass die Stimmberechtigten sämtliche Geschäfte gutgeheissen haben.
Änderungen im Reglement
Damit hat sich auch die Zuständigkeit zur Behandlung der Beschwerde geändert. Das dachte man zumindest. Es wurde davon ausgegangen, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) nun darüber entscheiden muss, weil es bei der betroffenen Vorlage um eine Änderung von Organisationsreglementen geht und das AGR solche Reglemente auch genehmigt. Folgedessen leitete der Regierungsstatthalter die Beschwerde weiter.