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Ringen um Club und Stadion: Hinter dem Luzerner Machtkampf stehen drei einfache Fragen

Ringen um Club und StadionHinter dem Luzerner Machtkampf stehen drei einfache Fragen

Die Stadt Luzern prüft, ob sie Bernhard Alpstaeg das Stadion wegnehmen soll. Der neue Konflikt zeigt einmal mehr, wo das Problem in Luzern liegt.

Waren zuletzt gegen Servette wieder einmal an einem Luzerner Heimspiel: FCL-Investor Bernhard Alpstaeg (rechts) und der frühere FCL-Präsident Walter Stierli.

Waren zuletzt gegen Servette wieder einmal an einem Luzerner Heimspiel: FCL-Investor Bernhard Alpstaeg (rechts) und der frühere FCL-Präsident Walter Stierli.

Foto: Martin Meienberger (Freshfocus)

Eigentlich ist das alles ganz einfach. Versprochen. Natürlich – im Streit um den FC Luzern geht es um juristische Feinheiten. Um Aktienverkäufe, Strafanzeigen und Gegenstrafanzeigen. Um Schiedsverfahren und vielleicht sogar ungetreue Geschäftsführung. Alles schwere Kost und für Aussenstehende eigentlich nicht mehr zu durchschauen.

Der neuste Knall: Die Stadt Luzern mischt sich ein in den Streit zwischen Bernhard Alpstaeg und dem Verwaltungsrat des FC Luzern. Sie prüft, das Stadion zumindest kurzfristig zu verstaatlichen. Und beweist: Immer, wenn man glaubt, der höchste Einsatz sei bereits gemacht, kommt jemand und setzt noch einen oben drauf.

Aber hinter all den Klagen und Gegenklagen, hinter dem Streit um Aktienverkäufe, hinter all den Befragungen der Staatsanwaltschaft und den juristischen Gutachten stehen drei ganz einfache Fragen: Was ist ein Fussballclub? Wozu gibt es ihn? Und wer hat Anspruch auf ihn?

Geht es nach Bernhard Alpstaeg, ist die Antwort rasch gegeben. Der FC Luzern ist eine Aktiengesellschaft. Das Luzerner Stadion liegt ebenfalls in einer Aktiengesellschaft. Er hält seiner Meinung nach bei beiden die Mehrheit. Also ist er auch der Mann, der entscheidet. Diskussion beendet.

«Der Besitzer besitzt und gibt die Linie vor»

Im Herbst 2022 hat Alpstaeg seine «Vision» für den FCL formuliert. Auf den zwei A4-Seiten sticht ein Satz ins Auge, weil er Alpstaegs Weltbild sehr präzise zusammenzufassen scheint: «Der Besitzer besitzt und gibt die Linie vor.»

Das Motto der Gegenseite lautet: «Zämme meh als 52%». So nennt sich die Plattform, die sich gegen Alpstaegs Machtanspruch gebildet hat. 52 Prozent ist der Aktienanteil, den Alpstaeg seiner Meinung nach an der FC Luzern Holding AG besitzt. Diese Aktiengesellschaft ist für den Luzerner Spitzenfussball zuständig.

Es gibt inzwischen zig Vergabelungen und Nebenschauplätze in diesem epischen Machtkampf. Aber am Ende führen sie alle immer überraschend exakt zurück zum Ursprungspunkt. Auch beim neusten Ausbruch.

Dazu müssen wir aber doch in Vertragsdetails und juristische Argumente eintauchen. Rasch Luft holen, wir nehmen die kürzestmögliche Route.

Wie kam Alpstaeg zu den Stadion-Aktien?

Im neusten Ausbruch des Machtkampfs geht es um die Frage, wie Bernhard Alpstaeg in den Besitz von 60 Prozent der Aktien an der Stadion AG gekommen ist. Der Verwaltungsrat des FC Luzern geht davon aus, dass der FCL 2019 beim Verkauf an Alpstaeg um sein Vorkaufsrecht gebracht worden ist. Alpstaegs Seite ihrerseits macht geltend, dieses Vorkaufsrecht habe gar nie bestanden.

So weit, so simpel. Aber jetzt geht es in die juristischen Feinheiten. Im Baurechtsvertrag zwischen der Stadt Luzern und den privaten Investoren aus dem Jahr 2008 ist das Vorkaufsrecht ausformuliert. Wechseln mehr als 20 Prozent der Stadion-Aktien die Hand, haben erst die Stadt und danach die anderen Aktionäre der Stadion AG ein Vorkaufsrecht.

Die AG des FCL ist Stadion-Aktionärin, als die Aktienmehrheit an Alpstaeg übergeht. Wie also kann Alpstaeg behaupten, der FCL habe 2019 kein Vorkaufsrecht besessen?

Man muss mutig sein, um diesen Satz zu lesen

Alles dreht sich wohl um diesen einen Satz im Baurechtsvertrag. Man muss mutig sein, um ihn in einem Zug zu lesen. Trauen Sie sich. Im Notfall überfliegen Sie ihn bloss. Es geht nicht darum, ihn komplett zu verstehen. Zum Verständnis: Die heutige FCL Holding hiess bei Vertragsabschluss noch Löwen Sport und Event AG. Wir treffen uns wieder auf der anderen Seite.

«Bei einer Übertragung oder einem Übergang von Aktien an die Löwen Sport und Event AG oder an deren Tochtergesellschaft FC Luzern-Innerschweiz AG oder an natürliche oder juristische Personen, die den beiden genannten Gesellschaften ideell und/oder wirtschaftlich nahestehen und diese durch den Erwerb die Aktienmehrheit erlangen würden, steht primär der Stadt Luzern, subsidiär den anderen Aktionären, indes ein Kaufsrecht zu.»

Sind Sie noch da? Schön. Vielleicht spüren Sie es jetzt fast körperlich: Diese 61 aneinandergereihten Wörter kann man mit ein bisschen Wille und Lust an juristischer Artistik vermutlich interpretieren, wie man will.

Alpstaeg ist der FCL – und der FCL ist Alpstaeg

Der aktuelle Verwaltungsrat des FC Luzern liest ihn so: Der FCL ist beim Verkauf der Stadion-Aktien an Alpstaeg einer jener «anderen Aktionäre», denen ein Vorkaufsrecht zusteht. Und Alpstaegs Seite? Hat ein 14-seitiges Schreiben, in dem genau das Gegenteil steht.

Ihre Beweisführung lautet: Weil Alpstaeg zu jenem Zeitpunkt 52 Prozent der FCL-Aktien besitzt, vertritt er die FCL Holding. Beziehungsweise, er ist eine «ideell oder wirtschaftlich nahestehende Person». Die Holding ist also in Alpstaegs Person Teil des Deals. Alpstaeg ist der FC Luzern. Und der FC Luzern ist Alpstaeg. Folglich kann der FCL keiner der «anderen Aktionäre» mehr sein, denen ein Vorkaufsrecht zusteht.

Auf Konfrontationskurs: Die Fankurve des FC Luzern mit Bannern gegen den ersten Stadionbesuch von Bernhard Alpstaeg seit dem Ausbruch des Machtkampfs.

Auf Konfrontationskurs: Die Fankurve des FC Luzern mit Bannern gegen den ersten Stadionbesuch von Bernhard Alpstaeg seit dem Ausbruch des Machtkampfs.

Foto: Martin Meienberger (Freshfocus)

Es ist egal, ob einen die Argumente der einen Seite mehr überzeugen als jene der anderen. Wichtiger ist die Art, wie der Verkauf über die Bühne gegangen ist. Weil sie zeigt, als was Alpstaeg den FC Luzern sieht: nicht als selbstständige Einheit mit eigenen Interessen. Sondern als etwas, das man als Einzelperson besitzen und über das man verfügen kann.

Der Verwaltungsrat und die anderen Aktionäre des FCL neben Alpstaeg sehen das anders. Sie wollen den Club als Allgemeingut positionieren. Als Organismus, der vielen gehört. Und der unabhängig wird von einem einzelnen Patron.

Entweder ohne Geldgeber – oder ohne Fans?

Dem Verwaltungsrat des FCL steht als glänzendes Beispiel der FC St. Gallen vor Augen. Der hat in den letzten Jahren nicht nur ganz ohne Mäzen überlebt. Er hat sogar noch Gewinn geschrieben. Noch fehlt der Beweis, dass der FCL dazu ebenfalls fähig ist. Er hat zuletzt regelmässig Finanzspritzen von seinen Aktionären gebraucht.

Darin liegt die eine Gefahr für den FC Luzern. Dass er im Fall einer Niederlage der Alpstaeg-Seite nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwar auf vielen Schultern ruht. Dass diese aber nicht in der Lage sind, die finanzielle Last zu tragen.

Die Gefahr im umgekehrten Fall: Der FCL hat zwar weiterhin einen Geldgeber, der das Defizit deckt. Aber dafür auch einen schweren Konflikt zwischen Anhang und Clubführung. Die Fans stellen sich derzeit so lautstark und sichtbar gegen Bernhard Alpstaeg, dass es mehr als ein paar Siege auf dem Feld brauchen dürfte, um diese Gräben wieder zuzuschütten.

Was ist ein Fussballclub? Wozu gibt es ihn? Und wer hat auf ihn Anspruch? Es sind einfache Fragen. Sie können am Fall des FC Luzern schön diskutiert werden. Das Problem: Gerichte sind vermutlich nicht der Ort, an dem befriedigende Antworten zu erwarten sind.

Florian Raz ist Sportredaktor bei Tamedia, schreibt seit 2001 über Fussball und ist Gastgeber des Podcasts «Dritte Halbzeit».Mehr Infos@razinger

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