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Regionalgericht Thun-Oberland: Die Sache mit dem Muni endet vor Gericht

Regionalgericht Thun-OberlandDie Sache mit dem Muni endet vor Gericht

Ein Mann aus dem Haslital wehrte sich gegen den Vorwurf, einen Stier vernachlässigt zu haben. Er zog seine Einsprache gegen den Strafbefehl jedoch zurück.

Ein junger Stier wurde zum Subjekt einer Gerichtsverhandlung (Symbolbild). 

Ein junger Stier wurde zum Subjekt einer Gerichtsverhandlung (Symbolbild). 

Foto: Thomas Peter

Was es mit der «Sache mit dem Muni» genau auf sich hatte, wurde am Donnerstag vor Gericht nicht kontrovers diskutiert, da der 61-jährige Mann aus dem Haslital seine Einsprache gegen einen im September 2021 erhaltenen Strafbefehl zurückzog.

Die meisten Anklagepunkte bestritt der Mann nicht, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war. Er hatte Fahrzeuge auf einem nicht bewilligten Parkplatz abgestellt, Container und eine Baubaracke ohne Bewilligung aufgestellt, als Berufschauffeur die Fahrtenschreiber nicht richtig eingestellt, zwei Kühe in einem zu niederen Stall gehalten, die Iglu-Böden für Kälber nicht sauber geputzt.