Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag einen IS-Anhänger aus dem Winterthurer Salafisten-Kreis zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Für den in Schaffhausen geborenen Türken wurde keine Landesverweisung angeordnet.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.Bild: keystone
Von den 28 Monaten hat die Strafkammer sieben Monate unbedingt ausgesprochen. Zudem hat sie eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 130 Franken verhängt.
Der heute 26-Jährige hat sich laut Bundesstrafgericht der mehrfachen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und des mehrfachen Besitzes und der mehrfachen Herstellung von Gewaltdarstellungen schuldig gemacht.
(Fall SK2022.55)
(sda)
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