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IS-Anhänger muss 28 Monate hinter Gitter – darf aber in der Schweiz bleiben

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag einen IS-Anhänger aus dem Winterthurer Salafisten-Kreis zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Für den in Schaffhausen geborenen Türken wurde keine Landesverweisung angeordnet.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Montag, 12. Dezember 2022. Heute startet der Prozess gegen den Angeklagten, der am 12. September 2020 ein 29-jaehrige portugiesische Staatsbuerger einen 29-jaeh ...

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.Bild: keystone

Von den 28 Monaten hat die Strafkammer sieben Monate unbedingt ausgesprochen. Zudem hat sie eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 130 Franken verhängt.

Der heute 26-Jährige hat sich laut Bundesstrafgericht der mehrfachen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und des mehrfachen Besitzes und der mehrfachen Herstellung von Gewaltdarstellungen schuldig gemacht.

(Fall SK2022.55)

(sda)

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