Switzerland
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Bundesgericht zu Thuner Fall: Hauseigentümer muss fehlendes Stück Mauer wieder aufbauen

Zum Hauptinhalt springen

Bundesgericht zu Thuner FallHauseigentümer muss fehlendes Stück Mauer wieder aufbauen

Nach vier Jahren Streit mit den Behörden ist klar: Paul Johner muss das abgebrochene Teilstück seiner Gartenmauer ersetzen. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei dieser Liegenschaft an der Hofstettenstrasse in Thun die Eibenhecke (rechts neben den parkierten Autos) durch eine Gartenmauer ersetzt werden muss.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei dieser Liegenschaft an der Hofstettenstrasse in Thun die Eibenhecke (rechts neben den parkierten Autos) durch eine Gartenmauer ersetzt werden muss.

Foto: Gabriel Berger

An Kampfeslust und -mut hat es Paul Johner nicht gemangelt. Doch der Gang durch die Instanzen hat sich für den an der Hofstettenstrasse lebenden Hauseigentümer nicht gelohnt. Nach dem Bauinspektorat der Stadt Thun, der kantonalen Baudirektion (BVD) und dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht den 69-Jährigen abblitzen lassen: Das Richtergremium in Lausanne hat die Beschwerde Johners gegen die Entscheide der Vorinstanzen abgewiesen, wie aus dem kürzlich veröffentlichten schriftlichen Urteil hervorgeht.