Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag über den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für Sterbewillige. Zwei schwerkranke Menschen klagen gegen das Bundesinstitut Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das ihren Antrag für den Kauf des Medikaments abgelehnt hat. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Das Bundesgericht will eine Entscheidung am 7. November verkünden.
Die Klage
Die beiden Patienten verlangen vom BfArM die Erlaubnis, eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Damit wollen sie sich selbst töten. Das Bundesinstitut hat die Anträge abgelehnt. Es beruft sich dabei auf das Betäubungsmittelgesetz, das den Zugang zu einem Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung nicht zulässt.
Die vorherige Entscheidung
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Klagen abgewiesen. Die Erteilung einer Erlaubnis sei unmöglich. Das Betäubungsmittelgesetz habe den Zweck, die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern und dem Schutz der menschlichen Gesundheit zu dienen. Das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben werde dadurch nicht verletzt. Es gebe dafür andere Möglichkeiten - etwa mit Hilfe eines Arztes oder einer Organisation, die zur Suizidhilfe bereit sind. Gegen dieses OVG-Urteil haben die Kläger Revision eingelegt.
Die Argumente der Kläger
Eine Sterbehilfe-Organisation oder die Hilfe eines Arztes wollen die Kläger nicht in Anspruch nehmen, erklärte Rechtsanwalt Robert Roßbruch. Demnach möchten beide Männer das Betäubungsmittel in der Apotheke erwerben und "es im Kreise der Familie einnehmen", so Roßbruch, der Präsident der "Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben" ist, in der die Kläger Mitglied sind. Die Kläger führen auch an, dass es äußerst schwierig sei, einen Arzt zu finden, der Mittel zur Selbsttötung verschreibt.
Anträge auf tödliche Medikamente
Seit 2017 sind beim BfArM 244 Anträge auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital gestellt worden. In keinem Fall sei ein Antrag bewilligt worden, teilte das Bundesinstitut mit. Ein Großteil sei abgelehnt worden, acht Anträge seien zurückgezogen worden, etliche Verfahren seien noch offen. In 36 Fällen seien die Antragsteller gestorben.
Sterbehilfe in Deutschland
Grundlegend ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Es postuliert das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben. Mit der Entscheidung wurde damals das Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland gekippt. Seither wird allerdings um konkrete Regelungen für die Sterbehilfe gestritten - bisher ohne Ergebnis. Im Sommer bekamen zwei Gesetzentwürfe nicht die nötige Mehrheit im Bundestag.
Sicht von Patientenschützern
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt den Zugang zu Natrium-Pentobarbital für Sterbewillige ab. Bereits jetzt werde mehreren Hundert Menschen jährlich mit anderen Mitteln zur Selbsttötung verholfen, erklärte Vorstand Eugen Brysch. Zudem sei der Bundestag gefordert, die Sterbehilfe gegen Gebühr zu verbieten. Denn wo Geld fließe, sei die Autonomie in Gefahr.