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17 Verletzte am Faschingsumzug: Geldstrafen für Verantwortliche

© APA/MONATSREVUE/THOMAS LENGER

Prozess: Geländer an Umzugswagen brach in Reisenberg (Bezirk Baden). Richterin sah aber keine grobe Fahrlässigkeit.

von Stefan Jedlicka

Acht schwer, neun leicht Verletzte. Gar nicht spaßig endete für mehrere Teilnehmer der Faschingsumzug im Februar dieses Jahres in Reisenberg (Bezirk Baden). Vor den Augen Hunderter Besucher brach ein zur Sicherung angebrachtes Geländer an einem der Umzugswägen, die darauf Mitfahrenden stürzten auf die Straße und über eine Böschung.1

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Wegen fahrlässiger Körperverletzung mussten sich am Mittwoch nun jene fünf Männer, die den Tieflader umgebaut und zum Umzug angemeldet hatten, am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Das Geländer sei nicht sicher genug ausgeführt worden, warf ihnen der Staatsanwalt vor. Die Männer bekannten sich nicht schuldig.

Zu viele Partygäste

Man bedaure den Vorfall, habe aber bei der Vorbereitung großen Wert auf Sicherheit gelegt, betonte einer von ihnen: „Wir haben zu sechst am Geländer gerüttelt wie die Wahnsinnigen, es hat nicht einmal gewackelt. Wir waren sicher, dass da nichts passieren kann.“ Im Laufe des Umzugs habe sich die Zahl der Mitfahrenden jedoch massiv erhöht – auf bis zu 50 Personen, die Alkohol in Mengen konsumierten. In einer Kurve mit leichter Steigung wurden sie gegen die seitliche Sicherung gedrückt, die daraufhin nachgab.

Geldstrafen

Ein schwer Verletzter musste mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Wien geflogen werden.

Das Urteil fiel dennoch relativ mild aus. Die Richterin sah keine grobe Fahrlässigkeit bei den fünf Angeklagten, teilbedingte Geldstrafen wegen fahrlässige Körperverletzung sind nicht rechtskräftig.

( kurier.at ) |

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