Wie sich die Schweiz an der Jagd auf Kriegsverbrecher beteiligt

Behörden, Parlament und Private unterstützen die Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine. Zusammen mit vielen anderen Ländern und Organisationen. Fast zu vielen, finden Experten.

Stefan Bühler / ch media

3400. So viele tote Zivilistinnen und Zivilisten hat der Krieg in der Ukraine bisher nachweislich gefordert. Das meldete die Uno-Beobachtungsmission für Menschenrechte am Dienstag - ergänzt mit dem Hinweis, tatsächlich seien viel mehr Menschen ums Leben gekommen. Tausende mehr.

Am Donnerstag wandte sich dann die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, an den Uno-Menschenrechtsrat. Sie sprach von Hunderten standrechtlicher Erschiessungen in der Region Kiew. Sie berichtete von 360 Personen, die in der Gemeinde Yahidne von den Russen gezwungen worden seien, 28 Tage in dem völlig überfüllten Keller einer Schule auszuharren, darunter 74 Kinder and 5 Personen mit Behinderung.

«Die Leute mussten tagelang sitzen, ohne Möglichkeit sich hinzulegen», sagte Bachelet. «Es gab keine Toilette, Wasser oder Ventilation. 10 ältere Menschen starben.» Das Ausmass der Zerstörungen in Mariupol sei schockierend: «Die Zahl der getöteten Zivilisten dürfte in die Tausenden gehen, erst mit der Zeit wird sich das wahre Ausmass der Gräueltaten, der Opfer und Zerstörung zeigen.»

Die Zerstörung einer Geburtsklinik in der ukrainsichen Stadt Mariupol, Bild vom 9. März 2022.Bild: keystone

Bachelet stützte sich für ihren Bericht unter anderem auf Informationen einer Beobachtermission des Menschenrechtsrats. Diese besuchte in der letzten Woche Regionen um die Städte Kiew und Tschernihiw, die bis Ende März unter russischer Kontrolle waren. «Mein Team bekam Berichte aus erster Hand zu hören von Verwandten, Nachbarn und Freunden, die getötet, verletzt, gefangen genommen und verschleppt worden sind.»

Der Bericht der Uno-Hochkommissarin ist nicht der erste seiner Art. Verschiedene Organisationen haben Beobachter im Land, werten Videos und Augenzeugenberichte aus, sammeln Informationen der örtlichen Behörden und versuchen, diese zu verifizieren.

Zwar gibt es auch Hinweise auf Kriegsverbrechen durch ukrainische Truppen, etwa die Veröffentlichung von Bildern gefallener russischer Soldaten und von Kriegsgefangenen. Doch die erdrückende Mehrheit der Verbrechen wird russischen Aggressoren zugeschrieben.

Bund delegiert zusätzliche Experten an den Internationalen Strafgerichtshof

Es ist eine Herkulesaufgabe, sämtliche mutmasslichen Kriegsverbrechen zu erfassen, die Hintergründe der Taten aufzuklären, die Befehlsketten zu rekonstruieren, die Täter zu identifizieren und die Strafverfolgung aufzunehmen. Auch die Schweiz beteiligt sich an dieser Jagd auf Kriegsverbrecher.

Beim Bund laufen die Fäden bei der Direktion für Völkerrecht sowie bei Botschafter Simon Geissbühler zusammen, dem Chef der Abteilung Frieden und Menschenrechte im Aussendepartement. «Die Dokumentation und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen ist eine Priorität der schweizerischen Aussenpolitik», sagt er, «nicht erst seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine.»

So finanziert Geissbühlers Abteilung ein Projekt zur Ausbildung von Forensik-Experten in Mexiko. Sie ist beteiligt an Projekten zur Klärung von Kriegsverbrechen in Syrien und unterstützt weitere multilaterale Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Aufklärung von Kriegsverbrechen.

Was die Ukraine betrifft, hat der Bund zusammen mit 40 weiteren Staaten den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) mit einer Untersuchung beauftragt. Zur Verstärkung entsendet der Bund zwei zusätzliche Experten ins Team des ICC-Chefanklägers. Dort ist schon jetzt ein Spezialist zur Aufklärung von Transaktionen tätig, die letztlich der Finanzierung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dienen.

Geissbühlers Abteilung unterstützt lokale ukrainische Organisationen, die vor Ort Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte dokumentieren. Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten sind auch in anderen internationalen Organisationen aktiv, sei es im Rahmen der Uno oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Und seit Kriegsausbruch hat das Aussendepartement schon mehrfach den russischen Botschafter in Bern einbestellt und die Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte eingefordert.

Parlamentarier reisen als Vertreter des Europarats in die Ukraine

Auch mehrere Parlamentarier engagieren sich im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine – dies in ihrer Funktion als Mitglieder des Europarats. Im engeren Sinn mit Kriegsverbrechen befasst sich der Neuenburger Freisinnige Damien Cottier, wie der «Sonntagsblick» berichtete.

Als Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Menschenrechte des Europarats hat er den Auftrag erhalten, eine «Fact Finding Mission» durchzuführen, Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen zu sammeln. Ziel sei es, Empfehlungen und Handlungsoptionen zuhanden des Europarats abzugeben.

Von der Deutschschweizer Öffentlichkeit praktisch unbemerkt blieb eine Reise des SP-Nationalrats Pierre-Alain Fridez, der letzte Woche in der Ukraine weilte. Dort – wie auch in der Slowakei und Rumänien – klärte er ab, welche Bedürfnisse die Kriegsvertriebenen haben. Nach seiner Rückkehr berichtete er in Westschweizer Medien von überfüllten Spitälern und Suppenküchen, von einer «absoluten Notsituation».

Bleibt Alfred Heer: Als Ukraine-Berichterstatter des Europarats gilt der Zürcher SVP-Nationalrat als einer der besten Kenner des Landes. Auch er soll in die Ukraine reisen, hierfür «braucht es aber ein klares Mandat und einen Auftrag», sagte er dem Sonntagsblick Ende April.

Olga Showtobruch went an der Ostermesse in Butscha, 24. April 2022.Bild: keystone

Kriegsverbrechen verjähren nicht: Bei Einreise in die Schweiz droht Strafe

Im Inland konzentrieren sich die Strafverfolger darauf, Informationen zu sammeln. So hat die Bundespolizei, Fedpol, in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration ein System entwickelt, über das Kriegsvertriebene in der Schweiz mögliches Beweismaterial wie Videos, Tonaufnahmen oder schriftlich Dokumente einreichen können – wobei bis jetzt noch keine einzige Meldung eingegangen ist.

Die Bundesanwaltschaft hat ihrerseits eine Task Force installiert unter Leitung von Bundesanwalt Stefan Blättler. Deren Ziel ist es unter anderem, künftigen Rechtshilfeersuchen etwa des Internationalen Strafgerichtshofes «zielführend entsprechen zu können», teilt sie mit.

«Zudem sollen gemäss geltendem Recht rasch eigene Strafverfahren eröffnet werden können, sobald sich mutmassliche Täter von Völkerrechtsverbrechen auf Schweizer Territorium aufhalten.» Eine langfristige Aufgabe, denn Kriegsverbrechen verjähren nicht.

Noch fehlen gerichtsmedizinische Erkenntnisse zu Butscha

Eine wichtige Rolle spielt der Genfer Völkerrechtsprofessor Marco Sassòli. Er hat im Auftrag der OSZE zusammen mit einer Expertin aus Tschechien und einem Experten aus Österreich einen Bericht über mögliche Verbrechen in den ersten Kriegswochen, vom 24. Februar bis zum 5. April, erstellt.

Darin stellten sie deutliche Anzeichen für Verstösse gegen humanitäres Völkerrecht durch russische Streitkräfte fest, wiesen aber auch auf Verstösse der ukrainischen Seite hin. Die Vergehen durch Russland seien jedoch «viel schwerwiegender und grösser»

Auf Nachfrage weist Sassòli darauf hin, dass mit dem Bericht lediglich Fakten und Hinweise für Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte gesammelt worden seien. Mit diesen nicht vermischt werden darf die Tatsache, dass Russland die Ukraine angegriffen hat, «dafür gibt es keine Rechtfertigung».

Die Toten von Butscha werden von Forensikern wieder aus Massengräbern gehoben, um eine gerichtsmedizinische Untersuchung vorzunehmen.Bild: keystone

Davon abzuleiten, dass jeder russische Soldat, der in der Ukraine jemanden tötet, ein Kriegsverbrecher ist, sei jedoch falsch. So können Angriffe auf militärische Ziele, etwa ein Haus, das ukrainische Soldaten verteidigen, gemäss Kriegsrecht legitim sein. «Hingegen ist es immer verboten, Menschen zu töten, die man unter Kontrolle hat.»

Folglich müssten in jedem einzelnen Fall die genauen Umstände eines Angriffs, die Verantwortlichen zweifelsfrei ermittelt werden, damit es zu einem rechtskräftigen Urteil für ein Kriegsverbrechen kommen könne. Wie schwierig das sei, zeige etwa der Fall Butscha: «Trotz scheinbar klarer Hinweise sind bis heute keine Resultate gerichtsmedizinischer Untersuchungen der Opfer veröffentlicht worden.»

Ansturm von Ermittlern kann Opfer doppelt belasten

Dies, obwohl gerade in Butscha nebst staatlichen und völkerrechtlichen Institutionen auch Nichtregierungsorganisationen Beweismittel sammeln. Vielleicht fast zu viele. Sowohl Professor Sassòli als auch Botschafter Geissbühler begrüssen zwar das grosse Engagement. Sie sehen aber zugleich eine gewisse Gefahr, dass sich die verschiedenen Organisationen zu wenig koordinieren.

«Es drohen Doppelspurigkeiten», sagt Geissbühler, «was beispielsweise dazu führen kann, dass Opfer von Kriegsverbrechen oder ihre Angehörigen mehrfach befragt werden. Angesichts des Traumas, das sie erlebt haben, eine unzumutbare Belastung.»

Eine mögliche Lösung für dieses Problem schlägt die Internationale Juristenkommission vor, der Sassòli selber angehört: Sie fordern die Schaffung einer Organisation, die sämtliche erhobenen Hinweise und Beweise für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen sammelt, um sie internationalen sowie nationalen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Dies nicht nur im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, sondern in allen Konflikten weltweit. Als Vorbild dient etwa der Impartial and Independent Mechanism for Syria (IIIM), dessen Bemühungen zur Verurteilung syrischer Kriegsverbrecher in Deutschland beigetragen haben. Bereits sollen einzelne Staaten Interesse zeigen, den Vorschlag der Juristenkommission in die Tat umzusetzen.


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