Streit um AT1-Anleihen: Milliardenklage wegen CS-Kollaps kann Steuerzahler teuer zu stehen kommen

Streit um AT1-AnleihenMilliardenklage wegen CS-Kollaps kann Steuerzahler teuer zu stehen kommen

Wer zahlt, wenn die geprellten CS-Obligationäre recht erhalten? Je nach Prozessverlauf ist es die UBS oder der Bund. Die SP will nun verhindern, dass es die Steuerzahlenden trifft.

Er oder sie haben das Nachsehen, wenn die AT1-Anleger vor Gericht gewinnen: UBS-Verwaltungspräsident Colm Kelleher und Finanzministerin Karin Keller-Sutter bei der Verkündigung des CS-Rettungsplans.

Foto: Keystone

Was kommt da noch auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu? Beim Bundesverwaltungsgericht sind 230 Klagen mit 2500 Beschwerdeführenden hängig. Sie wehren sich gegen die Abschreibung der sogenannten AT1-Obligationen der Credit Suisse. Auch bei internationalen Schiedsgerichten werden Klagen vorbereitet. Doch wen trifft es, wenn sich die Kläger durchsetzen? Die UBS oder den Bund? Immerhin geht es um Milliarden.

Karin Keller-Sutter sagte im Interview mit dieser Zeitung: «Das sind heikle Fragen, zu denen ich mich nicht äussern kann. Es ist nun an den Gerichten zu entscheiden.» Das klingt nicht eben beruhigend. Je nach Prozessverlauf könnte es die Steuerzahlenden empfindlich treffen. Doch schön der Reihe nach:

Warum klagen die Anleger?

Normalerweise verlieren beim Niedergang einer Firma erst die Aktionäre ihr Geld, dann die Gläubiger – in einer exakt vorgegebenen Reihenfolge. Bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ist das anders. Da erhalten die Aktionäre zwar nicht mehr viel für ihre Papiere, aber immerhin noch 76 Rappen pro Aktie. Härter trifft es die Inhaber sogenannter Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Gesamtwert von 16 Milliarden Franken. Diese Papiere mussten ganz abgeschrieben werden. So hat es die Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügt.

Dies hat international zu einem Aufschrei geführt. Zwar wissen die Käufer solcher Anleihen, dass sie ein erhöhtes Risiko tragen. Normalerweise werden diese Papiere in Aktien umgewandelt, wenn das Unternehmen für seine Schulden nicht mehr aufkommen kann. Das zusätzliche Risiko wird mit einem höheren Zins für die AT1 abgegolten.

Doch im Fall der CS wurden die AT1-Anleihen auf Geheiss der Finma gleich auf null abgeschrieben. Die Besonderheit ergebe sich aus einer Klausel im Prospekt dieser CS-Anleihen, argumentierte die Finma. Die Klausel sehe vor, dass bei Gewährung ausserordentlicher staatlicher Unterstützung die Papiere vollständig abgeschrieben würden. Genau das sei am 19. März – dem Tag der CS-Rettung – geschehen.

Diese Argumentation hat auch Finanzministerin Karin-Keller Sutter übernommen. In einem Interview mit der «Finanz und Wirtschaft» sagte sie: «Im Prospekt dieser Anleihen steht klar: Wenn ein Unternehmen eine indirekte Staatshilfe beansprucht, können sie abgeschrieben werden. Das hat die Finma getan.»

Offenbar hielt selbst die Crédit Suisse die Bedingungen für das Abschreiben der Anleihen für nicht erfüllt.

Ganz anders sehen es die klagenden Anleger. Etwa Thomas Werlen, der die grosse Wirtschaftskanzlei Quinn Emanuel in der Schweiz vertritt und für Tausende von Betroffenen klagt. Gemäss Prospekt wäre eine Abschreibung nur möglich, falls die Staatshilfe zum Zweck gehabt hätte, das Kapital der CS zu verbessern. Der Bund habe aber wiederholt betont, es habe bei der Credit Suisse nicht an Eigenkapital gemangelt. Das Problem sei vielmehr die fehlende Liquidität gewesen. Mit der Abschreibung der AT1-Anleihen sei der CS freilich kein einziger Franken zugeflossen. 

Was für die Anleger spricht: Offenbar hielt selbst die CS die Bedingungen für das Abschreiben der AT1 für nicht erfüllt. Das steht laut dem ebenfalls klagenden Anwalt Philipp Haberbeck in den Unterlagen der Finma, die er herausgefordert hat.

Was verlangen die Kläger – und von wem?

Sie fechten die Verfügung der Finma an, wonach die AT1-Anleihen abgeschrieben wurden. Kommen sie damit beim Bundesverwaltungsgericht durch, wird der Fall wohl noch ans Bundesgericht weitergezogen. Schliesslich geht es um Milliarden.

Thomas Werlen macht zwei Forderungen geltend. In erster Linie hält er die Verfügung für verfassungswidrig, weil nicht geeignet und nicht verhältnismässig. Setzt er sich damit durch, würden die Anleihen wiederauferstehen. Die UBS müsste dann als Rechtsnachfolgerin der CS weiterhin hohe Zinsen zahlen und/oder die Anleihen irgendwann zurückkaufen. Den Klägern wäre das am liebsten. Und der Milliardenschaden würde bei der UBS anfallen.

Für den Fall aber, dass die Finma argumentiert, man habe in der Not gar keine andere Wahl gehabt, als die Anleihen abzuschreiben, weil sonst die UBS bei der Rettung nicht mitgemacht hätte, hält Werlen seine zweite Forderung bereit: Dann seien die AT1-Anleger enteignet worden, und der Bund müsse sie entschädigen. Sollte dies auch das Bundesverwaltungsgericht so sehen, müssten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bluten.

Reden auch fremde Richter mit?

Es sieht ganz danach aus. Die japanische Kanzlei Masuda & Partners will ein internationales Schiedsverfahren gegen die Schweiz lancieren, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet hat. Die Japaner machen eine Verletzung des Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Japan geltend.

Solche Abkommen hat die Schweiz mit über 120 Ländern abgeschlossen. Sie sollen sicherstellen, dass Anleger länderübergreifend geschützt sind. Bei einem Streit können die Investoren vor einem internationalen Schiedsgericht klagen, das eigens dafür zusammengestellt wird. In diesen Richtergremien tun sowohl Schweizer als auch ausländische Richter mit, um keine Partei zu bevorteilen.

Neben dem Bundesverwaltungsgericht können ausländische Anleger also auch an ein solches Gericht gelangen, um eine Entschädigung wegen angeblicher Enteignung geltend zu machen. Erhalten sie recht, muss die Eidgenossenschaft zahlen.

Mit den USA, Kanada und den wichtigsten EU-Ländern hat die Schweiz allerdings kein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Hier gehe man davon aus, dass in diesen Ländern sowieso alles mit rechten Dingen zugehe und kein internationales Schiedsgericht notwendig sei, so Anwalt Haberbeck. Nicht ganz ausgeschlossen ist freilich, dass die US-Justiz doch noch auf die eine oder andere Art ihre Muskeln spielen lässt – wie in anderen Fällen auch schon.

Gibt es politischen Widerstand?

Ja. Für SP-Präsident Cédric Wermuth ist klar: «Dieses Risiko muss die UBS tragen. Sie hat schon die CS für ein Butterbrot erhalten.» Es gehe nicht an, dass nun die Steuerzahlenden für eine allfällige Entschädigung einer Enteignung aufkommen müssten. Seiner Ansicht nach hätte das Finanzdepartement dies rechtzeitig sicherstellen sollen.

Die SP will nun parlamentarisch aktiv werden. «Wir werden alles daransetzen», so Wermuth, «dass am Ende nicht die Steuerzahler für allfällige Zahlungen aufkommen müssen.» Das unterstützt auch der Präsident der Grünen, Balthasar Glättli. Das Finanzdepartement wollte sich gestern nicht zu dieser Thematik äussern.

Iwan Städler ist Inlandredaktor. Zuvor war er Mitglied der Chefredaktion Tamedia und Redaktionsleiter des «Tages-Anzeigers». Er ist Träger des Zürcher Journalistenpreises.Mehr Infos@Iwan_Staedler

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