Symbolbild.Bild: Shutterstock
Das Kreisgericht Rorschach hat im Fall angeblich ehemaligen Mitglieds einer belarussischen Sondereinheit sowohl bezüglich Verschwindenlassens als auch Irreführung der Rechtspflege einen Freispruch gefällt. Die Richter sehen in den Schilderungen zu viele Widersprüche.
(hah/sda)
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