Julia wird zu Julian und will das Geschlecht loswerden: Der Fall löst eine Debatte aus

Wegweisender Entscheid zur Anerkennung nichtbinärer Personen steht bevor. Am höchsten Gericht gehen die Meinungen auseinander. Die Debatte berührt auch die Identität von uns allen.

Andreas Maurer / ch media

Die dritte Option (Symbolbild).Bild: DPA-Zentralbild

Julia wird 1989 in einer kleinen Stadt im Aargau geboren. Das Baby weist eine biologische Besonderheit auf. Sein Geschlecht ist nicht eindeutig bestimmbar. Es ist weder männlich noch weiblich, sondern intergeschlechtlich. Schätzungen zufolge sind 1.7 Prozent der Weltbevölkerung davon betroffen. In der Schweiz sind das 150'000 Leute, doppelt so viele wie in der Stadt St. Gallen wohnen.

Alle Eltern müssen aber innert dreier Tage nach der Geburt dem Zivilstandsamt eine Meldung erstatten und dabei zwischen «männlich» und «weiblich» wählen. Auch wenn ein Baby nicht ins Schema passt, muss ein M oder ein F gewählt werden.

Bei Julia wird ein F im Personenstandsregister eingetragen. Der Buchstabe hat viele Auswirkungen. Er wird für amtliche Ausweise verwendet, ist entscheidend für die Militärpflicht und prägt die Rolle in der Gesellschaft.

Julia wählt eine Laufbahn in der Kunst und brilliert im Masterstudium. Kritiker bezeichnen ihr Werk als «faszinierend». Auf der Bühne tritt sie als unauffällig gekleidete Frau auf. Wird sie fotografiert, lächelt sie verlegen. Ihr Blick sagt, dass sie lieber ihre Kunst im Vordergrund sähe. Nicht anzusehen ist ihr, dass es in ihrem Innern brodelt. Ihre Selbstwahrnehmung passt nicht zu ihrem Erscheinungsbild.

In Berlin ist das Prozedere in einem Tag erledigt

Mit dreissig Jahren macht Julia den grossen Schritt. Sie wohnt jetzt in Berlin und geht zum Standesamt. Dort reicht sie eine ärztliche Bescheinigung ein, die eine «Variante der Geschlechtsentwicklung» bestätigt, und beantragt einen Namenswechsel sowie eine Streichung ihres Geschlechtseintrags.

Deutschland gehört zu den Staaten, die ein drittes Geschlecht anerkennen. Zusätzliche Abklärungen sind deshalb keine nötig. Noch am gleichen Tag beurkundet das Standesamt die Änderungen.

Julia heisst jetzt Julian und hat im deutschen Personenstandsregister kein Geschlecht mehr. Kein F, kein M, kein X. Der Eintrag ist einfach leer. Das entspricht Julians Geschlechtsidentität. Auf Bühnenaufnahmen sind die gleichen weichen Gesichtszüge wie früher erkennbar. Ums Kinn aber zeichnet sich nun ein Flaum ab.

Ein Teil der intergeschlechtlichen Personen findet für sich eine neue binäre Geschlechtsidentität als Transmensch und wechselt den Buchstaben im Personenstandsregister. 60 Prozent aber definieren sich wie Julian als nonbinär.

Geschlechts- und Namensänderungen sind zwar auch in der Schweiz seit 2022 unbürokratisch möglich. Eine dritte Option neben männlich und weiblich gibt es aber weiterhin nicht. Bei Julian steht deshalb immer noch ein F im Schweizer Personenstandsregister. Ist das noch zeitgemäss?

Die Debatte ist nicht nur für die betroffene Minderheit relevant. Denn wenn anerkannt wird, dass es auch etwas zwischen weiblich und männlich gibt, sind Strukturen infrage gestellt, welche die Gesellschaft ausmachen.

Nonbinär: Model Tamy Glauser.Bild: KEYSTONE

Deshalb sind auch die Widerstände so heftig. Gegner warnen: «Irgendwann fühlt sich jeder, wie er will, und wir haben hundert Geschlechter.» Dies ist auch tatsächlich das erklärte Ziel einer queeren Bewegung, die mit dem Model Tamy Glauser oder Literaturstar Kim de l'Horizon neuerdings mit prominenten Gesichtern in der Öffentlichkeit steht.

Nonbinär: Kim de l’Horizon.Bild: keystone

Während der Fall Julian in Deutschland innerhalb eines Tages erledigt ist, löst er in der Schweiz einen Prozess von drei Jahren aus. Über die Schweizer Botschaft in Berlin hat Julian verlangt, dass die Änderungen auch im Heimatland übernommen werden. Der neue Vorname wird rasch bewilligt. Doch die Streichung des Geschlechts löst ein langes Verfahren aus, das am 8. Juni vom Bundesgericht entschieden werden wird.

In 99 Prozent der Fälle fällt das Bundesgericht seine Entscheide in schriftlichen Verfahren. Der Fall Julian ist eine der Ausnahmen und wird vor Publikum beraten, weil die Meinungen am Gericht auseinander gehen. Auch dabei möchte Julian nicht, dass Persönliches im Mittelpunkt steht, sondern die Sache. Die nonbinäre Person bittet um eine anonymisierte Berichterstattung und hat dafür das Pseudonym Julian gleich selber ausgewählt.

Julian will sich zur eigenen Geschichte nicht äussern. Nur so viel: «Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der das Löschen eines Geschlechtseintrags eine persönliche Entscheidung sein kann, aufgrund eigener Dringlichkeit, ohne es erklären zu müssen oder dafür angegriffen zu werden.»

Es geht um einen Spezialfall: die internationale Anerkennung

Das Gerichtsverfahren hat nur wegen der speziellen Konstellation Aussicht auf Erfolg. Würde Julian in der Schweiz wohnen, wäre das Anliegen chancenlos. Die Schweiz anerkennt aber ausländische Entscheide, auch wenn diese dem eigenen Recht widersprechen. Die Anerkennung wird nur verweigert, wenn grundlegende Werte der Schweizer Rechtsordnung - der «Ordre public» - auf unerträgliche Weise verletzt werden.

Ein Beispiel: Minderjährige dürfen in der Schweiz nicht heiraten. Ausländische Ehen mit minderjährigen Personen können aber anerkannt werden, wenn diese älter als 16 sind.

Im Fall Julian stellt sich die Frage: Würde die Streichung des Geschlechtseintrags die hiesige Rechtsordnung in unerträglicher Weise verletzen?

Ja, meint das Innendepartement des Kantons Aargau. Die Schweizer Registerführung basiere ausschliesslich auf dem binären System. Es bestehe keine rechtliche Grundlage für eine Abweichung. Diese müsste zuerst politisch geschaffen werden.

Diesen Entscheid hat Julian vor dem Aargauer Obergericht angefochten und Recht erhalten. Das Gericht stellt zwar einen Widerspruch zur hiesigen Rechtsordnung fest, aber keinen unerträglichen. Denn in der Gesellschaft habe eine Öffnung gegenüber einem dritten Geschlecht stattgefunden. Es ist das erste Urteil dieser Art in der Schweiz. Dagegen wiederum hat das eidgenössische Justizdepartement Beschwerde erhoben. Deshalb kommt der Fall nun vor das Bundesgericht.

Falls Julian verliert, ist ein Weiterzug an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erwarten. Denn Julian kämpft nicht alleine. Das Transgender Network Switzerland finanziert den Prozess mit 45'000 Franken aus einem Crowdfunding. Die Chancen stehen allerdings gut, dass Julian in Lausanne Recht bekommen wird.

Die Bedeutung des Geschlechts wird überschätzt

Rechtsexperte Thomas Geiser.bild: Archiv

Thomas Geiser ist emeritierter Professor für Privatrecht der Universität St. Gallen und war früher nebenamtlicher Richter am Bundesgericht. Er hat das Aargauer Urteil studiert und bezeichnet dieses auf Anfrage als «sehr richtig» und «sorgfältig begründet». Er sagt: «Es lässt sich in der Tat schwer argumentieren, dass eine Regelung, die inzwischen in unseren Nachbarstaaten Wirklichkeit ist, ‹Ordre public›-widrig sei.»

Zudem macht er eine überraschende Feststellung: «Das Gesetz definiert nicht, was unter Geschlecht zu verstehen ist und welche Geschlechter es gibt.» Es lege kein binäres System vor und verpflichte auch nicht zu einem Geschlechtseintrag. Folglich könne die seit einem Jahr vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags auch darin bestehen, dass dieser durch blosse Streichung geändert werde.

Veränderungen in diesem Bereich werden häufig von der Justiz angestossen. In Deutschland, Österreich oder Belgien waren es die höchsten Gerichte, die nichtbinäre Geschlechtsidentitäten zuerst anerkannt haben. In der Schweiz wäre die Übernahme einer im Ausland erfolgten Streichung der Geschlechtsangabe zwar erst ein kleiner Schritt. Dieser könnte aber einen Prozess beschleunigen, der bereits in Gang ist.

Der Bundesrat hat sich soeben bereit erklärt, Lösungen für die Anerkennung nichtbinärer Personen zu suchen. Die Verwaltung bereitet ihre Systeme bereits auf die neuen Möglichkeiten vor. Nicht geklärt sind juristische Folgen. Zum Beispiel: Gilt die Wehrpflicht für nichtbinäre Personen?

Julian meint, veraltete Gesetze müssten angepasst werden, und sagt: «Was früher umstritten war wie das Frauenstimmrecht, kann innerhalb weniger Generationen als selbstverständlich erscheinen.» (aargauerzeitung.ch)


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