«Dass so junge Mädchen einen Mord begehen, ist sehr selten»

Blumen und Kerzen wurden am Fundort des getöteten Mädchens Luise niedergelegt.Bild: keystone

Interview

Dorothea Stiefel leitet als Chefärztin das Zentrum für Kinder- und Jugendforensik in Zürich und arbeitet mit straffälligen Jugendlichen unter 18 Jahren – was sie beim Fall Luise besonders überrascht.

Dr. med. Dorothea Steiner ist Chefärztin und Co-Leiterin des Zentrums für Kinder- und Jugendforensik in Zürich. Dort behandelt sie Minderjährige (10 bis 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 25 Jahre), die in einem strafrechtlichen Verfahren stehen oder in einer Jugendmassnahme sind. Einer ihrer Schwerpunkte ist die deliktpräventive Therapie.

Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben am Sonntag in einem Waldstück beim deutschen Freudenberg die gleichaltrigen Luise erstochen – wie oft kommt so etwas in der Schweiz vor?
Dorothea Stiefel: Das ist eindeutig ein aussergewöhnliches Ereignis, besonders weil die Tat von so jungen Mädchen begangen wurde. Die Jugendlichen, die von uns begleitet werden, sind zu 93 Prozent Jungs. Wobei man sagen muss, dass 2021 im Kanton Zürich 6000 Strafanzeigen gegen Personen unter 18 Jahren eingereicht wurden, aber nur zwei Prozent davon – die komplexesten Fälle – zu uns kommen. Dennoch überwiegen die Jungs bei den Straftaten sehr stark.

Strafrechtliche Konsequenzen wird die Tat für die Täterinnen nicht haben. In Deutschland wird man erst mit 14 Jahren strafmündig. In der Schweiz schon ab 10 Jahren. Warum diese Unterschiede?
Die Strafmündigkeit ist international unterschiedlich geregelt. In Luxemburg ist man erst ab 18 Jahren strafmündig und in den USA – je nach Staat – bereits ab 6 bis 12 Jahren. In der Schweiz waren Kinder lange ab 7 Jahren strafmündig. Das Alter wurde aber bei der Revision des Jugendstrafrechts von 2007 auf 10 Jahre angehoben.

Heisst das, jüngere Kinder spüren keine Konsequenzen, wenn sie kriminell agieren?
Nein. Ihre Taten werden zwar nicht bestraft, zivilrechtliche Massnahmen zur Unterstützung der Familie werden aber ausgesprochen. Ab 10 Jahren gilt dann das Strafrecht, wobei sie in den ersten Jahren oft noch nicht angezeigt werden, insbesondere bei kleineren Delikten wie beispielsweise Diebstahl. Die delinquenten Jugendlichen kommen frühestens ab 12 Jahren zu uns. Das Durchschnittsalter liegt aber bei 17 Jahren.

«Eine frühere Strafmündigkeit heisst aber nicht, dass der Staat repressiver mit den Kindern umgeht»

Warum hat die Schweiz eine frühe Strafmündigkeit im Vergleich zu anderen europäischen Länder?
Das ist historisch gewachsen. Eine frühere Strafmündigkeit heisst aber nicht, dass der Staat repressiver mit den Kindern umgeht.

Sondern?
Viel wichtiger ist, wie das Jugendstrafgesetz ausformuliert ist. Und diesbezüglich ist das Schweizer Jugendstrafrecht sehr liberal und progressiv. Es stehen Schutz-, Entwicklungs- und Erziehungsgedanken im Vordergrund, nicht die Bestrafung. Der Fokus liegt nicht auf der Tat, sondern auf den Täterinnen und Tätern und deren Familien, die geschützt und gestützt werden sollen. Die Jugendlichen sollen wieder in die Gesellschaft integriert werden. Daher ist die relativ frühe Strafmündigkeit in der Schweiz begrüssenswert. Aber es muss verhältnismässig sein. Dass Kinder bis 2007 ab sieben Jahren schon strafmündig waren, finde ich zum Beispiel zu früh.

Warum?
Entwicklungspsychologisch können Erstklässlerinnen und Erstklässler oft noch nicht die Tragweite ihrer Tat einschätzen. Darum sollen sie vom Stigma, das mit einer Strafverfolgung einhergeht, bewahrt werden.

Ab welchem Alter können Kinder kognitiv erfassen, was Mord bedeutet und dass das strafrechtliche sowie soziale Konsequenzen hat?
Man weiss aus der Entwicklungspsychologie, dass ein etwa dreijähriges Kind sehr wohl merkt, dass es – zum Beispiel – das Guetzli, das es gerade genommen hat, nicht hätte nehmen sollen, weil die Eltern entsprechend darauf reagiert haben. Sie erkennen also, dass ihre Handlungen bestimmte Wirkungen haben können. Aber abschätzen, was ein Mord bedeutet, können sie sicher noch nicht. Später, im Einschulungsalter, fangen sie an, sich ernsthaft zu fragen, was der Tod bedeutet. Aber was es bedeutet, jemandem das Leben zu nehmen, ist wieder eine andere Erkenntnis, die erst mit der Zeit entwickelt wird.

«Das erneute ‹Erleben› der Tathandlung kann unter Umständen auch eine Retraumatisierung beim Kind auslösen»

Angenommen, die Tat hätte sich in der Schweiz ereignet: Wie würden die zwei Mädchen betreut und bestraft werden?
Zuerst müssten die Mädchen von den Medien und Mitmenschen geschützt und zusammen mit ihren Familien psychologisch betreut werden. Dann muss ein psychologisch-psychiatrisches Gutachten verfasst werden. In der Schweiz wären wir eines der Zentren, das für solche Einschätzungen angefragt werden könnte.

Wie würde das ablaufen?
Mindestens zwei Personen würden während mehreren Monaten mit den Kindern selbst, mit den Eltern und den wichtigsten Bezugspersonen rund um das Kind sprechen, um ein möglichst fundiertes Wissen über dessen Entwicklung und Persönlichkeit, aber auch über den Tatablauf zu erhalten. Daraus können allfällige psychiatrische Diagnosen abgeleitet, das kognitive Leistungspotenzial bestimmt und der Tathergang rekonstruiert werden. Dies wiederum hilft, das Risiko für zukünftige Taten und die Schuldfähigkeit einzuschätzen und erzieherische und therapeutische Empfehlungen zu formulieren. Die Jugendanwaltschaft braucht diese Informationen, um das Strafmass zu definieren und Schutzmassnahmen anzuordnen.

Wie betreut man ein Kind, das ein anderes Kind getötet hat?
In solchen Fällen muss man sehr eng mit der Familie zusammenarbeiten. Die Eltern müssen im Umgang mit ihrem Kind ebenso sehr unterstützt werden – sie haben ja keine Erfahrung mit einer so schrecklichen Situation. Und das Kind muss ebenfalls engmaschig therapeutisch begleitet werden. Dabei muss vorsichtig vorgegangen und erst eine therapeutische Vertrauensbasis aufgebaut werden, bevor man das Delikt aufarbeiten kann. Das Kind muss gewillt sein, um offen über eine solche weitreichende Tat sprechen zu können. Das erneute «Erleben» der Tathandlung kann unter Umständen auch eine Retraumatisierung beim Kind auslösen.

Wie gehen Kinder und Jugendliche mit Schuldgefühlen um?
Nicht selten weisen Jugendliche am Anfang – aus Selbstschutz oder Scham – das von ihnen begangene Delikt zuerst von sich, indem sie den Fehler andern zuschieben. Ein Ziel der deliktpräventiven Therapie ist es daher, dass sie ihre Beteiligung im Tatablauf erkennen, Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen, Opferempathie und vielleicht auch so etwas wie ein Schuldgefühl entwickeln.

«Es ist bemerkenswert, dass die Mädchen schon bald ein Geständnis ablegten, nachdem sie offenbar zuerst alles zu vertuschen versucht hatten»

Die zwei Mädchen haben innert weniger Tagen gestanden. Ist das ungewöhnlich?
Da ich die genauen Umstände der Nach-Tat-Situation nicht kenne, kann ich nur spekulieren. Aber es ist bemerkenswert, ja, dass sie schon bald ein Geständnis ablegten, nachdem sie offenbar zuerst alles zu vertuschen versucht hatten. Das könnte ihnen prognostisch günstig angerechnet werden. Denn es braucht eine gewisse Stärke, gegen alle Widrigkeiten ein Eingeständnis zu machen. Aber es könnte auch sein, dass der Druck auf die Mädchen so stark war oder die Umstände so eindeutig, dass es gar keinen anderen Ausweg als ein Eingeständnis gab.

Lassen sich generelle Gemeinsamkeiten erkennen bei Kindern und Jugendlichen, die einen Mord begehen? Gibt es Umstände und Persönlichkeitsmerkmale, welche diese Art von Gewaltanwendung im frühen Alter begünstigen?
Nein. Morde oder Tötungsdelikte sind bei Minderjährigen so selten, dass sich davon keine allgemeingültigen Schemata ableiten lassen. Jeder Fall muss einzeln angeschaut werden. Meistens sind aber – wenn Drogen oder Wahn ausgeschlossen werden konnten – Emotionen als Motivationsgrundlage im Spiel: Rache, Wut, Enttäuschung, Demütigung, Neid.

Der Ermittler sagte während der Pressekonferenz am Dienstag: «Was für Kinder ein Motiv für eine Tat ist, würde sich einem Erwachsenen nicht erschliessen.» Hat er recht? Können Erwachsene die Mordmotive von Kindern nicht nachvollziehen?
Nehmen wir die Eltern: Wenn die sich ernsthaft mit der Problematik auseinandersetzen, können sie sicher so etwas wie Akzeptanz erreichen, also rational die möglichen Gründe für die Tat ihres Kindes annehmen. Dasselbe auf emotionaler Ebene zu schaffen, ist schwieriger. Nachzuvollziehen, warum jemand etwas getan hat, ist etwas anderes, als die Tat dann zu entschuldigen. Das sagen wir unseren Jugendlichen immer wieder: «Wir versuchen die Tat mit dir zu ergründen, was aber nicht heisst, dass wir auch akzeptieren, was du gemacht hast.»

Eine Frau aus Freudenberg sagte gegenüber der «Welt»: «Man kann als 12-Jährige doch nicht eine solche Rache empfinden. Ich kann das nicht nachvollziehen.» Als Gesellschaft scheinen wir mit viel Unglaube und Unverständnis auf ein solches Ereignis zu reagieren. Ist das typisch?
Ich habe auch leer geschluckt, als ich davon gehört habe. Dass so junge Mädchen eine solche Tat begehen, erwartet man nicht. Sobald der Fall differenziert durchleuchtet ist, wird sicher verständlicher werden, warum sie diese Tat begangen haben. Aber so weit sind die Abklärungen – keine sieben Tage nach der Tat – natürlich noch nicht.


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