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Revision gegen Urteil eingelegt - Bundesanwaltschaft will höhere Strafe für Lina E.

Leipzig – Im Fall der Linksextremistin Lina E. hat auch die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden eingelegt.

Das bestätigte eine Sprecherin in Karlsruhe am Freitag. Lina E. und drei mit ihr verurteilte Männer haben bereits Revision eingelegt. Das OLG war vor allem bei der 28-jährigen Studentin Lina E. deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft geblieben.

Das Oberlandesgericht hatte das Quartett am 31. Mai wegen Überfällen auf angebliche oder tatsächliche Neonazis in Leipzig, Wurzen und Eisenach verurteilt. Lina E. wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert.

Die drei Mitangeklagten erhielten Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten und drei Jahren und drei Monaten. Die Bundesanwaltschaft hatte für sie Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten beantragt.

Die Verteidigung von Lina E. und den Männern hatten Freisprüche gefordert. Alle vier Verurteilten sind derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen Lina E. wurde am Abend der Urteilsverkündung unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Zuvor hatte sie mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen.

Nach dem Prozess war es in Leipzig tagelang zu heftigen Protesten mit Angriffen auf die Polizei gekommen.