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Bußgelder vor Gericht: Cindy schweigt zum Bushido-Prozess

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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold? Rapperin Cindy (links) hat sich wiederholt geweigert, als Zeugin auszusagen.

(Foto: Picture Alliance/dpa)

Früher rappten sie zusammen, jetzt sitzen sie zusammen vor Gericht Rapper Cindy muss also tatsächlich im Prozess gegen seinen Ex-Kollegen Bushido gegen Clanführer Arafat Abou Chakar aussagen.

Rapper Bushido wurde von Sängerin Cindy in einem Prozess gegen den ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou Chakar mit einer Geldstrafe belegt. Grund ist das Schweigen des 33-Jährigen als Zeuge vor Gericht. Cindy, die mit bürgerlichem Namen Michael Schindler heißt, habe einige Fragen grundlos verweigert, teilte das Landgericht Berlin mit. Die Musikerin sei zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro oder zu acht Tagen Haft verurteilt worden. Der aus München angereiste Anwalt des Rappers hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt und ist mit einem Rechtsanwalt erschienen. Der Anwalt sagte, sein Mandant habe ein pauschales Aussageverweigerungsrecht. Hintergrund sei ein Steuerstrafverfahren gegen ihn. Es geht um die Geschäftsbeziehung zwischen Abou-Chaker und Bushido. Das Gericht setzte eine Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf zusätzliche Sicherungsverwahrung für sechs Monate aus.

Der Prozess betrifft ein mutmaßliches Bushido-Verbrechen gegen Anis Mohamed Ferchici, dessen richtiger Name Anis Mohammed Ferchici ist. Die Anklagen lauten Freiheitsberaubung, versuchte schwere Erpressung, Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Erniedrigung. Nach Angaben des Rappers soll er am 18. Januar 2018 von seinem langjährigen Manager und seinem Bruder eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt worden sein. Sein Ex-Partner forderte betrügerische Zahlungen.

Kennen Sie Bushido?

Das Gericht entschied, dass Cindy Fragen beantworten musste, die nichts mit einem Steuerstrafverfahren zu tun hatten, und verweigerte ohne Angabe von Gründen die Aussage. Zeugenbeschwerden bringen den Streit vor das Oberlandesgericht Berlin. Der 33-jährige Anwalt sagte, sein Mandant werde der Entscheidung des Berufungsgerichts folgen.

Bushido, 43, der als Nebenkläger vor Gericht stand, soll nun am 15. August als Zeuge vernommen werden und wurde zu einer heimlich aufgenommenen Audiodatei seines Treffens befragt. Seine Ex soll für den Fortschrittsmanager ausschlaggebend gewesen sein. Der Prozess wird am 10. August fortgesetzt.