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Gerhard Schröder und SPD: Warum der ehemalige Ministerpräsident bleiben darf

Altkanzler Gerhard Schröder bei einer Anhörung im Bundestag im Juli 2020

Altkanzler Gerhard Schröder bei einer Anhörung vor dem Bundestag im Juli 2020

Foto: Kay Nietfeld / dpa

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