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Arbeitsrechtliche Frage: Kann ich E-Mails nach dem Urlaub ungelesen löschen?

Nach dem Urlaub würde manch einer am liebsten direkt alle beruflichen Mails ungesehen löschen. Erlaubt ist das allerdings nicht.

Einige Leute möchten nach dem Urlaub alle unsichtbaren geschäftlichen E-Mails löschen. Dies ist jedoch nicht erlaubt.

(Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Sie haben 1499 ungelesene E-Mails. Professionelle Posteingangsnachrichten könnten drastische Maßnahmen in Betracht ziehen. Alles löschen! Aber ist es erlaubt?

Dies ist einer der Gründe, warum viele Arbeitnehmer zögern, nach dem Urlaub wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Es können Hunderte oder Tausende von ungelesenen E-Mail-Nachrichten im Postfach vorhanden sein, auf die die Änderungen angewendet werden. Dürfen Mitarbeiter sich das Leben erleichtern und die unsichtbaren Teile entfernen? „E-Mail ist Geschäftskommunikation und sollte nicht einfach gelöscht werden.“ Mitarbeiter kommen daher nicht darum herum, eingehende Nachrichten tatsächlich zu sehen.

Löschankündigungen: Möglich, aber nur mit Zustimmung

Schließlich dürfen immer Bestell- oder sensible Kundeninformationen enthalten sein. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, verstößt gegen seine vertraglichen Pflichten und muss laut Oberthür im schlimmsten Fall mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zu Abmahnung und Kündigung rechnen.

Und was ist, wenn der Mitarbeiter in der Abwesenheitsnachricht angibt, dass E-Mails, die während seiner Abwesenheit eingehen, nach seiner Rückkehr ungesehen gelöscht werden?Solche Benachrichtigungen sind möglich, sagt Oberthür. „Aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.“ Auch das Risiko des Scheiterns bestehe.

Wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihr Posteingang voll wird, ist es am einfachsten, vor einer längeren Abwesenheit zu klären, wer mit E-Mails umgehen kann, die Sie im Urlaub erhalten

Wenn der Chef Zugriff hat

Wenn ein Mitarbeiter private E-Mails generell verbietet, kann dem Arbeitgeber der Zugriff und die Bearbeitung gestattet werden. Büro.

Etwas anderes gilt, wenn Ihr Chef private E-Mails innerhalb der Firma zulässt. Das bedeutet, dass Ihre privaten und geschäftlichen Nachrichten in Ihrem Postfach ankommen. In diesem Fall dürfen Arbeitgeber und Kollegen in der Regel nicht einfach auf das Postfach zugreifen. Arbeitgebern drohen Bußgelder bei Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen. "Im Falle eines Verstoßes ist es dem Arbeitnehmer auch möglich, Schadensersatz zu verlangen. Vorsitzender der Arbeitsrechtskommission.).