Dass er kein Sexspielzeug verkaufen darf, die Migros aber Mini-Vibratoren anbietet, stösst einem Berner Sexshop-Betreiber sauer auf. Die Migros erhielt deshalb Besuch von der Polizei.

Sexshops dürfen momentan nur einen Bruchteil ihrer Produkte anbieten. Vibratoren wie hier auf dem Bild gehören nicht dazu. (Symbolbild)
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Michel Abegg ist verwirrt. Und auch genervt. Als er neulich in der Migros an der Marktgasse in Bern war, entdeckte er in der Drogerieabteilung gleich neben den Kondomen Mini-Vibratoren der Marke Secret Lover. Verwundert nahm er zur Kenntnis, dass der Grossverteiler Produkte anbietet, welche er in seinem Sexshop an der Gerechtigkeitsgasse nicht verkaufen darf.
Seit der Bundesrat vor zwei Wochen einen neuerlichen Lockdown verfügt hat, dürfen nur noch «Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs» verkauft werden. Dass Sexspielzeuge wie Vibratoren nicht unter diese Ausnahmeregel fallen, habe man ihm beim Bundesamt für Gesundheit bestätigt, meint Abegg. «Ich akzeptiere diese Regel ja», sagt der Geschäftsführer des Girl and Boyshop in der unteren Altstadt, «aber dann muss sie auch für alle gelten.»