Beschuldigter wie auch die Staatsanwaltschaft fechten ein Urteil des Regionalgerichts in Thun von 2019 an. Damals wurde ein Hotelier wegen Vergewaltigung verurteilt. Jetzt muss das Obergericht entscheiden.

Das Obergericht in Bern. Hier wird der Fall des angeklagten Oberländer Hoteliers verhandelt.
Foto: Franziska Rothenbühler
Im Oktober 2017, so sagte das Opfer bei der Verhandlung am Regionalgericht in Thun, habe der Mann in einem Hotelzimmer mit ihr den Geschlechtsakt vollzogen. Dies gegen ihren Willen, denn sie habe immer gesagt, sie wolle nicht, und habe auch versucht, ihn wegzustossen. Dies gelang ihr aber nicht, weil sie zu diesem Zeitpunkt ziemlich betrunken gewesen war.
Das Kollegialgericht in Thun ging in seinem Urteil im November 2019 davon aus, dass die Frau die Wahrheit gesagt habe, und verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und appellierte gegen das Urteil.