Das Gericht in Köln gab damit einem Antrag der Alternative für Deutschland statt. Der Beschluss gilt, bis das Gericht über einen Eilantrag der Partei entscheidet.

Vorerst darf Gesamtpartei der Alternative für Deutschland nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
jum. Der deutsche Verfassungsschutz darf die gesamte AfD nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall beobachten – zumindest vorerst. Das hat das Verwaltungsgericht Köln laut Medienberichten am Freitag entschieden. Hintergrund sei, dass die Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall öffentlich geworden sei, obschon der Verfassungsschutz zugesagt hatte, stillzuhalten. Die Beobachtung der gesamten Partei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden. Auch die NZZ hatte darüber berichtet.