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Vernehmung von Shindy im Bushido-Prozess wird zur Farce – Richter: «Kindergarten»

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Rapper Shindy (links) kommt in den Gerichtssaal in Berlin-Moabit.

Rapper Shindy (links) kommt in den Gerichtssaal in Berlin-Moabit.bild: keystone

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Jannik Sauer / watson.de

Blitzlichtgewitter auf dem Gerichtsflur, das kann nur eins heissen: Bushido lässt sich mal wieder blicken. Und tatsächlich: Kurz vor Sitzungsbeginn schlüpfte der Rapper in den Saal 500 im Berliner Amtsgericht Tiergarten, wo am Montag der Prozess gegen seinen früheren Manager Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder in die nächste Runde ging.

«Herr Ferchichi, schön sie wiederzusehen», begrüsste Richter Martin Mrosk den Rapper. Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heisst, war dem Prozess in den letzten Monaten nämlich ferngeblieben. Als Nebenkläger muss er nicht zu jedem Verhandlungstag erscheinen. Was verleitet ihn also dazu, an diesem Montag freiwillig vor Gericht zu erscheinen?

Darum geht es in dem Prozess

Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heisst es in der Anklageschrift. Der Rapper sei am 18. Januar 2018 bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Arafats Brüder Nasser, Yasser und Rommel sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Womöglich die zu erwartende Zeugenaussage. Denn am 75. Verhandlungstag war kein Geringerer als Rapkollege Shindy geladen, der von 2013 bis 2018 bei Bushidos Label Ersguterjunge gesignt war und in dieser Zeit eng mit Bushido und Arafat zusammengearbeitet hat.

Aussagen zum Verhältnis und der späteren Trennung der beiden waren Shindy, der mit bürgerlichem Namen Michael Schindler heisst, allerdings keine zu entlocken. Mehr noch, seine Vernehmung wurde für alle Prozessbeteiligten zum Geduldspiel. Denn auf jede Frage von Richter Martin Mrosk und Staatsanwältin Petra Leister antwortete Shindy gleich: «Fünfundfünfzig».

Shindy verweigert Aussage zu allen Fragen der Kammer

Damit bezieht er sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht, das in Paragraf 55 der Strafprozessordnung festgehalten ist. Gegen ihn läuft aktuell nämlich selbst ein Verfahren, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Shindy soll von 2014 bis 2017 Einnahmen vor dem Finanzamt verschwiegen haben.

Sein ebenfalls anwesender Anwalt argumentierte: Weil Shindy zu dieser Zeit in geschäftlichen Beziehungen zu Bushido und Arafat stand, dürfe er jetzt die Zeugenaussage verweigern, um sich in dem Steuerverfahren nicht selbst zu belasten.

Rapper Bushido und sein früherer Manager Arafat Abou-Chaker waren einmal gute Freunde, jetzt stehen sie sich vor Gericht gegenüber.

Rapper Bushido und sein früherer Manager Arafat Abou-Chaker waren einmal gute Freunde, jetzt stehen sie sich vor Gericht gegenüber.Bild: EPA

Diese Verweigerungstaktik führte zu kuriosen Dialogen wie folgendem: Richter: «Kennen Sie Anis Ferchichi?» Shindy: «Fünfundfünfzig.» Richter: «Kennen Sie Arafat Abou-Chaker?» Shindy: «Fünfundfünfzig.» Bushido verfolgte das Geschehen mit verschränkten Armen, spielte an seiner FFP2-Maske und schaute an die Decke des Saals.

Richter Martin Mrosk und Staatsanwältin Petra Leister zogen die Vernehmung dennoch durch und fragten Shindy unter anderem zu den Gründen der Trennung von Bushido und Arafat, zu der angeblichen Auseinandersetzung am 18. Januar 2018 und zu seinem eigenen Verhältnis zu Arafat Abou-Chaker. Die Antwort blieb jedoch immer die gleiche: «Fünfundfünfzig».

Reibereien zwischen Richter und Shindy

An einigen Stellen des 20 Fragen umfassenden Katalogs gerieten Shindy und der Richter aneinander. Als der Rapper wieder einmal voreilig «Fünfundfünfzig» sagte, ohne die vollständige Frage zu kennen, platzte Richter Martin Mrosk der Kragen. «Wir machen hier keinen Kindergarten», wies er Shindy zurecht.

Dieser wirkte während der ganzen Vernehmung lustlos, legte einmal sogar kurz den Kopf auf den Tisch. «Yeah, yeah, so viele Vernehmungen, es interessiert mich einfach nicht», sagte er an einer Stelle demonstrativ gelangweilt.

Gericht droht Shindy mit Gefängnis

Doch der Plan von Shindy und seinem Anwalt sollte sich nicht auszahlen. Das Gericht befand, dass er die gestellten Fragen durchaus hätte beantworten können, ohne sich selbst zu belasten. Daher verhängte die Kammer ein Ordnungsgeld von 1000 Euro – die Höchststrafe in solchen Fällen. Wenn er sich weiter weigert, die Fragen des Gerichts zu beantworten, drohen Shindy sogar sechs Monate Beugehaft.

Das übergeordnete Kammergericht muss jetzt über diese Anordnung entscheiden. Shindys Anwalt hatte umgehend Beschwerde eingelegt.

Bushido-Vernehmung soll am 15. August stattfinden

Der Prozess geht am kommenden Mittwoch, 10. August, weiter. Nach aktuellem Stand soll Bushido beim übernächsten Verhandlungstermin am 15. August nochmal selbst als Zeuge aussagen. Dann wird er zu der Audiodatei befragt, die jenes Treffen im Januar 2018 dokumentieren soll, bei dem es zu den mutmasslichen Straftaten gegen ihn gekommen sein soll.

(nik)