Wer Auslagen fürs Homeoffice bei den Steuern abziehen möchte, muss gute Argumente haben. Neun Antworten zur von Corona geprägten Steuererklärung.

Ein Arbeitsplatz im Wohnzimmer gilt bei den Steuerabzügen nicht als anrechenbares Arbeitszimmer.
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Welche Auslagen fürs Homeoffice kann ich bei den Steuern anrechnen?
Der Strom und der Verschleiss von Möbeln können nicht angerechnet werden. Ebenso wenig Material wie etwa Papier oder Kugelschreiber – denn dieses müsste der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Anrechnen können die Berner Steuerpflichtigen jedoch unter der Rubrik «Übrige Berufskosten» Auslagen für Geräte wie etwa Drucker, Bildschirme oder Computer sowie ein Arbeitszimmer. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Unter welchen Bedingungen darf ich Geräte und Arbeitszimmer bei den Steuern anrechnen?
Die Geräte müssen hauptsächlich und regelmässig für die Arbeit verwendet werden. Sie sind zudem nur im Anschaffungsjahr anrechenbar. Beim Arbeitszimmer ist wegen Corona für 2020 ausnahmsweise kein Nachweis nötig, dass eine Tätigkeit am Arbeitsplatz nicht möglich war. Allerdings gibt es auch für Arbeitszimmer Auflagen. Es muss sich zum Beispiel um ein eigenes Zimmer handeln und nicht um einen Arbeitsplatz in einem sonst privat genutzten Raum (weitere Informationen finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung).