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Ständerat will Ausnahmeregel ins Kriegsmaterialgesetz schreiben

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Josef Dittli, FDP-UR, links, und Thierry Burkart, FDP-AG rechts, sprechen waehrend der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 28. September 2023 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Anth ...

Josef Dittli (links) und Thierry Burkart unterhalten sich während der Herbstsession im Ständerat in Bern, 28. September 2023. Bild: KEYSTONE

Der Ständerat will eine 2021 vom Parlament beschlossene Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes in einem Punkt wieder rückgängig machen. Der Bundesrat soll in Ausnahmefällen von den Bewilligungskriterien abweichen können.

Eine vom Ständerat am Donnerstag angenommene Motion verlangt, dass der Bundesrat von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abweichen können soll, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen. Ebenfalls tun können soll er dies, wenn die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes es erfordert.

Der Bundesrat muss gemäss Motionstext die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte innert 24 Stunden über seinen Beschluss informieren. Wird die Abweichung von den Bewilligungskriterien per Verordnung umgesetzt, muss diese befristet sein.

Eine linke Minderheit war im Ständerat gegen die mit 27 zu 11 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommene Motion. Der Bundesrat hatte ein Ja beantragt. Die Motion geht an den Nationalrat.

(hah/sda)