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Schweizer Behörden und Flüchtlinge: Abgewiesen, aufgenommen, abwarten

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Schweizer Behörden und FlüchtlingeAbgewiesen, aufgenommen, abwarten

Die Gastfamilie unseres Autors behandelte drei Flüchtlingsfamilien aus dem Iran, dem Kosovo und der Ukraine sehr ähnlich – im Gegensatz zu den Behörden. Das zeigen amtliche Dokumente und persönliche Schilderungen.

Die Behörden hielten die Fluchtgeschichte ihrer Eltern nicht für glaubwürdig: Sepideh und Sohail, 1990, aus dem Iran.  

Die Behörden hielten die Fluchtgeschichte ihrer Eltern nicht für glaubwürdig: Sepideh und Sohail, 1990, aus dem Iran.  

Foto: PD

Familie Habiby aus dem Iran

Die Habibys, die Ende 1989 aus dem Iran flüchteten, wurden innert dreier Jahre zweimal vom Bundesamt für Flüchtlinge zu ihren Fluchtgründen befragt. Am 3. Januar 1994 erhielten sie den endgültigen Ausweisungsentscheid mit Frist bis 28. Februar. In der elfseitigen Rekursschrift gegen den Erstentscheid von Juni 1993 skizziert die Fürsprecherin rechtswidriges Vorgehen der Behörden bei der Entscheidungsfindung. So hätten sie den rechtswesentlichen Sachverhalt in der Fluchtgeschichte der Habibys weder pflichtgemäss gewürdigt noch vollständig abgeklärt.