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«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»: Handy am Ohr: «Reicht die Beobachtung für eine Busse?»

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Handy am Ohr: «Reicht die Beobachtung für eine Busse?»

Lohnt sich eine Einsprache, wenn die Polizei mich beim Telefonieren am Steuer beobachtet hat, es davon aber kein Beweis gibt? Vor Gericht könnte ich ja geltend machen, es stehe Aussage gegen Aussage. Das Gericht müsste die Busse mangels Beweisen wieder aufheben, oder?

Publiziert: vor 23 Minuten

Monika Huber und Daniel Leiser

Im Grundsatz hast du Recht: Das Gericht darf die Aussagen von Polizistinnen und Polizisten nicht von vornherein als glaubwürdiger einstufen als solche von Bürgern. Erfahrungsgemäss ist es aber trotzdem so, dass es für die angeblichen Verkehrssünder oft schwierig ist, den von der Polizei geschilderten Sachverhalt zu widerlegen. Das dürfte auch in deinem Fall so sein. Dies umso mehr, wenn gleich mehrere Beamte die Beobachtung übereinstimmend bestätigen.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Vor Gericht: Mit Einsprache ist es nicht getan

Wie du richtig feststellst, landest die mit deiner Einsprache früher oder später vor einem Gericht, dem du deine Sicht der Dinge darlegen kannst. Mit dem Bestreiten des Vorwurfs alleine ist es allerdings nicht getan: Du solltest schon einen Gegenbeweis oder zumindest eine Argumentation aus dem Ärmel zücken können, welche die Beobachtungen der Polizei widerlegen oder wenigstens in Zweifel ziehen kann. Denn: Gelingt es dir nicht, das Gericht von deiner Unschuld zu überzeugen, werden happige Gerichtsgebühren auf dich zukommen.

Ordnungsbusse zahlen oder weiterziehen?

Bist du nun unsicher, ob du die Busse bezahlen oder anfechten sollst, dann stelle dir folgende Frage: Bin ich bereit, für die gerichtliche Beurteilung mehrere hundert Franken in den Sand zu setzen, oder will ich auf keinen Fall noch mehr drauflegen? Tendierst du zu Letzterem, bezahlst du die Busse besser und legst die Sache ad acta. Ein Weiterzug lohnt sich übrigens umso weniger, wenn es nur um eine Ordnungsbusse geht, denn sie wird weder im Strafregister eingetragen, noch führt sie zu einem Administrativverfahren mit Verwarnung oder gar Ausweisentzug.

Und last but not least: Das Handyverbot am Steuer liegt auch in deinem Interesse. Denn verschiedene Studien belegen: Wer telefoniert, fährt – was seine Reaktionsfähigkeit betrifft – wie ein Besoffener mit 0,8 Promille Alkohol im Blut, und zwar unabhängig davon, ob man dazu eine Freisprechanlage benützt oder nicht. Von dem her würde ich die Busse an deiner Stelle eher als «Lehrblätz» interpretieren, um in Zukunft Schlimmeres zu vermeiden.

Was musst du wissen, um sicher durch den Verkehr zu kommen? Stelle unseren Verkehrsspezialisten eine Frage! Ob du zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder im Auto unterwegs bist: Schreib deine Frage gleich hier ins Formular, und mit etwas Glück wird sie schon bald beantwortet.