Ein Berner wird vom Vorwurf des Bilderdiebstahls freigesprochen. Die Frage, wem das vielleicht wertvolle Werk gehört, muss ein Zivilgericht klären.

Im Amtshaus Bern wurde der spezielle Gemäldefall verhandelt.
Foto: Adrian Moser
Obwohl das Regionalgericht Bern-Mittelland einen Berner Geschäftsmann soeben in praktisch allen Punkten freigesprochen hat, schüttelt dieser den Kopf. Denn die Einzelrichterin verfügt, dass das beschlagnahmte Gemälde, um das es in diesem Strafverfahren geht, seinem früheren Geschäftspartner ausgehändigt wird. Aus dem Familienbesitz des Genfers stammt das Corpus Delicti.
Der Streit zwischen den beiden Männern dauert schon dreieinhalb Jahre und sprengt den Rahmen eines normalen Diebstahls, der in erster Linie angeklagt war. Wenn sie in ihrer Urteilsbegründung alle Punkte aufnehmen wollte, wäre sie ein paar Stunden am Referieren, sagt die Gerichtspräsidentin mit Blick auf die Akten.