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Mit simplem Trick 1,2 Millionen ergaunert: Drei Jahre Gefängnis für Betrug an Zürcher Unispital gefordert

Mit simplem Trick 1,2 Millionen ergaunertDrei Jahre Gefängnis für Betrug an Zürcher Unispital gefordert

Ein Projektleiter beim Kanton soll gefälschte Rechnungen eingereicht haben – mit seiner Kontonummer drauf. Jetzt kommt der Millionenbetrug vor Gericht.

Für Umgebungsarbeiten, die hier nie stattgefunden haben, reichte der Projektleiter Rechnungen für 180’000 Franken ein: Das Zürcher Unispital.

Für Umgebungsarbeiten, die hier nie stattgefunden haben, reichte der Projektleiter Rechnungen für 180’000 Franken ein: Das Zürcher Unispital.

Ein externer Projektleiter, der bei einem Umbauprojekt des Zürcher Unispitals und weiteren Bauprojekten von Privaten dafür zuständig war, Rechnungen zu kontrollieren und zur Zahlung freizugeben, soll selber fiktive Rechnungen eingereicht und freigegeben haben – mit seiner privaten Kontonummer drauf oder jenen von mehreren Komplizen. Alleine aus der Zürcher Staatskasse sollen der Mann und seine Mittäter so gemeinsam rund 1,2 Millionen Franken ertrogen haben. Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft hervor, wie die NZZ schreibt.

Ende August 2015 war Schluss mit den erfundenen Rechnungen: Das Hochbauamt reichte Strafanzeige ein, der Projektleiter wurde festgenommen. Als der Fall 2016 publik wurde, wurde schnell Kritik am Controlling des Kantons Zürich laut. Denn der Beschuldigte soll ausgesagt haben, es sei viel zu einfach gewesen, die Kontrollmechanismen zu umgehen.

Lange schöpfte niemand Verdacht

Diesen Befund unterstützt eine Episode aus der Anklageschrift: So schöpfte beim Kanton offensichtlich auch dann niemand Verdacht, als ein Komplize aus nicht näher genannten Gründen 180’000 Franken für niemals ausgeführte Umgebungsarbeiten zurück an den Kanton schickte, mit dem Vermerk «falsches Konto». Der Projektleiter erfuhr von der Rückzahlung, meldete sich bei der Immobilienbuchhaltung und gab sein persönliches Bankkonto als das angeblich korrekte Konto an. Die Immobilienbuchhaltung überwies die gut 180’000 Franken ohne weiteres dorthin.

Die Staatsanwaltschaft beantragt nun, den Mann zu drei Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen, ein Teil davon bedingt. Für die fünf mutmasslichen Komplizen werden bedingte Freiheitsstrafen von 12 bis 21 Monaten gefordert. Sie sollen die ertrogenen Gelder zudem zurückzahlen. Der Fall kommt am 7. Juni vor Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Lorenzo Petrò ist Redaktor im Ressort Zürich Politik & Wirtschaft und Blattmacher beim Newsdesk Tamedia. Er schreibt über Politik sowie über Nachhaltigkeitsthemen. Mehr Infos

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