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Mit List zum neuen Glauben

Auch der Johanniterorden war nicht vor Streitereien und Intrigen gefeit. 1528 gelingt es der Zürcher Obrigkeit, durch eine vorsätzlich unrechtmässige Verhaftung in der Kommende Bubikon den neuen Glauben einzuführen.

Stefanie Fivian / Schweizerisches Nationalmuseum

Die 1520er-Jahre waren für die Stadt und Landschaft Zürich eine unruhige Zeit, gerade mit Blick auf theologische Fragen, die häufig mit der Ausübung oder dem Erhalt von Einfluss und Macht verknüpft waren. Schon seit Längerem versuchte die Zürcher Obrigkeit durch findiges Einmischen in fremde Rechtsangelegenheiten ihren Einflussbereich auszudehnen und finanziell zu profitieren. So auch im Fall einer Zürcher Oberländer Niederlassung der Johanniter, der Kommende Bubikon.

1525 wurde ein neuer Verwalter, Heinrich Felder, eingesetzt und die Zürcher versuchten bereits bei der Vereidigung, ihn mit einem falschen Gelübde dazu zu bringen, ihnen höhere Abgaben zuzusichern, als mit dem Johannitermeister vereinbart waren. Dagegen wehrte sich Felder. Er verstand sich als ausführende Kraft des Johannitermeisters und war dem alten Glauben zugewandt. Für die neuen theologischen Ansichten seiner Zeit hatte er wenig übrig und machte seinem Ärger darüber immer wieder Luft.

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So erstaunt es wenig, dass Felder einige Jahre später, Anfang Januar 1528, vom Zürcher Rat aufgefordert wurde, der Berner Disputation beizuwohnen, wo sich Vertreter des neuen Glaubens und Anhänger des Alten gegenübertreten und über konfessionelle Unklarheiten diskutieren sollten. Dabei sollte er sich für seinen Ungehorsam in Glaubensdingen, sprich das Verbleiben beim alten Glauben, entschuldigen und öffentlich sichtbar eine Art «Nachhilfe» in Sachen rechter Glaube annehmen.

Doch der Bubiker Schaffner zeigte sich uneinsichtig und antwortete auf das Schreiben der Zürcher, er könne die Vorwürfe von Bürgermeister und Rat nicht nachvollziehen. Er habe sich stets als treuer Bürger verhalten und wenn die Zürcher nicht dieser Meinung seien, so sollen sie Kontakt mit dem Johannitermeister aufnehmen – eine klare Ansage, dass sie in der Kommende nichts zu bestimmen hatten.

Die Johanniterkommende Bubikon ca. 1530 mit dem alten Wappen der Freiherren von Toggenburg. Die Zeichnung wird Johannes Stumpf zugeschrieben, um 1530.
Die Johanniterkommende Bubikon ca. 1530 mit dem alten Wappen der Freiherren von Toggenburg. Die Zeichnung wird Johannes Stumpf zugeschrieben, um 1530.Bild: Wikimedia

Diesen Affront liessen die Zürcher nicht unbeantwortet. Fast umgehend warfen sie dem Komtur vor, er habe unrechtmässig Kommenden-Gut aus dem Gotteshaus geschafft und ins altgläubige Rapperswil gebracht, wofür er Ende Februar 1528 kurzerhand im Wellenberg gefangen gesetzt wurde. Bei der folgenden Befragung wurde nach Gründen gesucht, den unliebsamen Schaffner absetzen zu können, doch die drei Zeugen berichteten vor allem über Felders lasterhaften Lebenswandel.

Alle geben an, dass Felder dem Alkohol zugeneigt sei und auch andere Leute zum übermässigen Trinken anrege. Einer spricht gar von einem Saufgelage in Rapperswil, wo der Schaffner selbst völlig betrunkenen Leuten noch mehr Alkohol eingeflösst und sie dann den Knechten überlassen habe. Der zweite Zeuge bemerkt ausserdem, dass Felder auf die Frage, weshalb er nicht an die Berner Disputation gehen wolle, gemeint habe, «er schisse in die disputantz». Der dritte gibt an, er sei von Felder während einer hitzigen Diskussion mit einem Messbecher beworfen worden.

Alle drei zeichnen also das Bild eines unehrenhaften Mannes, ganz wie es sich die Zürcher wohl gewünscht hatten, wobei der eigentliche Vorwurf des entwendeten Kommenden-Guts offenbar nicht wirklich im Zentrum der Befragung stand.

Ausschnitt aus dem Tafelgemälde emDreifaches Martyrium der Zürcher Stadtheiligen Felix, Regula, Exuperantius/em um 1500. Nach der Reformation wurde das Gemälde 1566 übermalt und der Wellenbergturm (rechts) hinzugefügt.
Ausschnitt aus dem Tafelgemälde Dreifaches Martyrium der Zürcher Stadtheiligen Felix, Regula, Exuperantius um 1500. Nach der Reformation wurde das Gemälde 1566 übermalt und der Wellenbergturm (rechts) hinzugefügt.Bild: Schweizerisches Nationalmuseum

Einer der Zeugen ist der heute insbesondere als Chronist bekannte Johannes Stumpf, dem als Prior von Bubikon eine wichtige Rolle zukommt. Doch statt, wie in anderen Kommenden, dem eigenen Schaffner den Rücken zu decken, ist er es, der sich nach der ersten Zeugenaussage noch einmal meldet, weil ihm noch mehr Schlechtes über diesen eingefallen sei, das er gerne zu Protokoll bringen wolle.

Denn zwischen den beiden herrscht, spätestens seit Stumpfs Hinwendung zum neuen Glauben – trotz seiner Anstellung als altgläubiger Prior durch die Johanniter – dicke Luft. Mit aller Kraft stellt er sich auch weiter gegen Felder, der dem Durchbruch der Reformation in der Kommende im Weg stand.

Porträt von Johannes Stumpf, Chronist und Zeuge im Prozess gegen Heinrich Felder. Gemälde von Hans Asper, 1563.

Porträt von Johannes Stumpf, Chronist und Zeuge im Prozess gegen Heinrich Felder. Gemälde von Hans Asper, 1563.Bild: Schweizerisches Nationalmuseum

Zur Frage nach dem entwendeten Gut äussern sich nur zwei der Zeugen und auch diese eher knapp. Laurentz Appenzeller, der dem Komtur nahestand, gibt zu Protokoll, dass er in der Vergangenheit, wohl im Namen des Schaffners, vor den Schultheiss und Rat von Rapperswil gekommen sei, und ihnen Etliches zur Aufbewahrung gebracht habe. Diese Aussage wird durch eine weitere von Stumpf ergänzt, dass Felder in der Zeit des Aufruhrs in Wädenswil etliche Briefe, ein Jahrzeitbuch und weitere Dinge nach Rapperswil geschafft habe.

Zeugenaussage von Laurentz Appenzeller, 1528.

Zeugenaussage von Laurentz Appenzeller, 1528.Bild: Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zeugenaussage von Johannes Stumpf, 1528.

Zeugenaussage von Johannes Stumpf, 1528.Bild: Staatsarchiv des Kantons Zürich

Dies ist ein entscheidender Hinweis, denn die Wädenswiler Unruhen lassen sich in etwa auf die Jahre 1523/24 datieren – also einige Jahre vor der Festnahme im Februar 1528. Felder erklärt in seiner Verteidigungsschrift denn auch selbst, dass diese Handlung bereits Jahre vor seiner Verhaftung und mit dem Wissen und Einverständnis der Zürcher Obrigkeit stattgefunden habe. Im Zuge der Wädenswiler Unruhen habe er aus Furcht vor den aufmüpfigen Untertanen das Gut in Sicherheit gebracht und darüber sowohl den Johannitermeister als auch die Zürcher Obrigkeit informiert. Der Bürgermeister Walder, seit 1524 im Amt, habe persönlich zu ihm gesagt, er dürfe die Dinge in Rapperswil belassen.

Dies scheint der Wahrheit entsprochen zu haben, denn auffälligerweise wird Felder kurz darauf nicht für die Entfernung des Komturei-Guts verurteilt, sondern für seinen Becherwurf gegen den einen Zeugen sowie den Alkoholexzess in Rapperswil – beides Dinge, die zuvor nicht zur Anzeige gebracht worden waren. Der Grund für die Verhaftung Felders war also nur vorgeschoben.

Die altgläubige Stadt Rapperswil um 1535. Hier soll Felder nicht nur an einem Saufgelage teilgenommen, sondern auch unrechtmässig Kommenden-Gut gehortet haben.
Die altgläubige Stadt Rapperswil um 1535. Hier soll Felder nicht nur an einem Saufgelage teilgenommen, sondern auch unrechtmässig Kommenden-Gut gehortet haben.Bild: Zentralbibliothek Zürich

Die Tatsache, dass die Zürcher Obrigkeit unmittelbar nach der Verhaftung eigene Leute in die Kommende schickte und per sofort den neuen Glauben einführte, spricht genauso wie das Urteil dafür, dass Felder wegen seiner religiösen Überzeugungen aus dem Amt gedrängt werden sollte, egal auf welche Art und Weise. Der Johanniterorden hatte dem Handeln Zürichs trotz mehrfachem Protest letztlich nichts entgegenzusetzen – eine neue Zeit brach an.

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