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Lösungen für den Fachkräftemangel: Rentner sollen weiterarbeiten, aber ohne Steuerprivilegien

Lösungen für den FachkräftemangelRentner sollen weiterarbeiten, aber ohne Steuerprivilegien

Der Nationalrat wollte die Not am Arbeitsmarkt durch Steuersenkungen entschärfen. Doch der Ständerat stellt sich quer. Er argumentiert mit der Verfassung.

Arbeiten im Alter soll attraktiv sein, doch müssen die Anreize verfassungskonform sein: Mitarbeiter in einer Fabrik von Victorinox in Ibach SZ.

Arbeiten im Alter soll attraktiv sein, doch müssen die Anreize verfassungskonform sein: Mitarbeiter in einer Fabrik von Victorinox in Ibach SZ.

Foto: Gaëtan Bally (Keystone)

Die Schweiz braucht dringend Lösungen für den Fachkräftemangel – und sie soll nicht nur Einwanderung lauten. Darüber sind sich die Parteien in Bern grundsätzlich einig. Die Chancen von Lösungsansätzen wie der verstärkten Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt sind intakt; zu nennen sind hier insbesondere die Abschaffung der Heiratsstrafe oder die Subventionierung von Kitaplätzen.

Eine andere Vorlage mit dem gleichen Ziel hat dagegen am Mittwoch ihr Ende gefunden: Der Ständerat hat eine steuerliche Vorzugsbehandlung für Personen mit einer Weiterbeschäftigung über das ordentliche Rentenalter hinaus abgelehnt.

Die Motionäre wollten den Bundesrat dazu verpflichten, für arbeitende Rentnerinnen und Rentner Steuerabzüge, eine Steuerbefreiung für AHV-Renten oder eine Senkung der Einkommenssteuer zu prüfen. Die Motionäre machten weiter geltend, das Vorhaben unterstütze die Sozialwerke und sei sinnvoll, da viele Personen im Alter vor finanziellen Herausforderungen stünden.

Im Nationalrat hatte die Motion aus seiner eigenen Wirtschaftskommission vergangenen September mithilfe von SVP, FDP und Grünliberalen noch eine komfortable Mehrheit gefunden.

«Wieso sollen Rentner, die vielleicht in guten finanziellen Situationen sind, steuerlich bessergestellt werden als junge Familien mit dem gleichen Einkommen?»

Erich Ettlin, Ständerat (Die Mitte, OW)

Das Hauptargument, das nun neben dem Bundesrat auch den Ständerat zu einer ablehnenden Haltung bewog, war jedoch gewichtig: Die Verfassungsgrundlage für eine steuerliche Privilegierung fehle, sagte Mitte-Ständerat Erich Ettlin (OW). «Eine solche soll auch nicht geschaffen werden – das will die Mehrheit Ihrer Kommission festgehalten haben.»

Es gehe hier um eine Gleichbehandlung, sagte Ettlin weiter. «Wieso sollen Rentner, die vielleicht in guten finanziellen Situationen sind, steuerlich bessergestellt werden als junge Familien mit dem gleichen Einkommen?»

«Dort reduziert man die Progression ja auch nicht, wenn zum Beispiel die Einkommen von beiden Elternteilen zusammenkommen», sagte Ettlin. Zumindest noch nicht, könnte man mit Blick auf eine möglicherweise bevorstehende Abschaffung der Heiratsstrafe anmerken.

Es bleiben andere Massnahmen

Dabei ist grundsätzlich unumstritten, dass es für die Wirtschaft vorteilhaft wäre, wenn mehr Personen im Rentenalter weiterarbeiten würden. In der Schweiz sind nur 19 Prozent der Personen im Alter von 65 bis 74 Jahren erwerbstätig; der Schnitt der OECD-Länder liegt knapp darüber.

Mehr als eine Verdoppelung der heutigen Quote läge für die Schweiz drin, schrieben vor drei Jahren Forscherinnen des Beratungsbüros BSS. Ihre Berechnungen ergaben ein Maximum von zusätzlichen 108’000 Vollzeitäquivalenten, sollte die Politik die geeigneten Massnahmen treffen. Dieser Wert scheint nun nicht mehr erreichbar zu sein.

Allerdings besteht Grund zur Annahme, dass andere Massnahmen zumindest einen gewissen Effekt zeitigen werden. Unter anderem sieht die Reform AHV 21, der die Stimmbevölkerung vergangenen September knapp zugestimmt hat, einen entsprechenden Mechanismus vor: Unter bestimmten Bedingungen werden nun zusätzliche Beiträge nach Erreichung des Rentenalters bei der AHV-Berechnung berücksichtigt.

Da zwei Drittel der Rentnerinnen und Rentner nicht die Maximalrente erhalten, scheint das Potenzial hier gegeben, kommt eine Studie des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel zum Schluss.

Mit der Reform BVG 21, die die zweite Säule im Fokus hat und im März vom Parlament verabschiedet wurde, ist vorgesehen, dass für Arbeitnehmende ab 55 Jahren die Altersgutschriften auf 14 Prozent gesenkt werden. Dadurch würden für diese Personen die Lohnnebenkosten sinken und ein Anreiz entstehen, länger zu arbeiten.

Ob dies allerdings so in die Realität umgesetzt wird, ist unsicher: Die Linken und die Gewerkschaften haben angekündigt, Ende Juni ihr erfolgversprechendes Referendum gegen die Reform einzureichen. 

Konrad Staehelin arbeitet seit 2020 bei Tamedia, er ist Bundeshauskorrespondent für die Wirtschaftsredaktion. Daneben schreibt der studierte Politologe über das Dossier Luftfahrt.Mehr Infos@KStaeh

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