Zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe pro Jahr sind ein Angebot der Politik an Gewerbe und Konsumenten. Davon muss man keinen Gebrauch machen. Aber wieso verbieten?

Die sonntäglichen Adventsverkäufe in der Berner Altstadt haben sich zu kleinen Events entwickelt.
Foto: Walter Pfäffli (Archiv)
In der Stadt Bern gab es bis vor kurzem die Vorschrift, bei der Handhabung von Milchkannen übermässigen Lärm zu vermeiden. Die Verordnung wurde überarbeitet. Sie war aus der Zeit gefallen.
Ähnlich verhält es sich mit der heiligen Sonntagsruhe. Gottesdienst und Braten gehören nur noch für die wenigsten zum sonntäglichen Standardprogramm. Manche zieht es in die Berge, manche in Museen, aufs Sofa, ins Stadion, an die Aare – oder halt zum Shoppen. Und für manche ist es auch attraktiv, sonntags zu arbeiten.
Letzteren will die Politik nun ein kleines Stück weit entgegenkommen. Statt wie bisher an zwei, sollen Läden im Kanton Bern künftig an vier Sonntagen pro Jahr öffnen dürfen. Die angedachten längeren Öffnungszeiten an Samstagen hat man hingegen wieder aus dem Gesetz gestrichen.