Die Ukraine soll gesperrte Vermögenswerte von 2014 einziehen können
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen soll laut dem Bundesrat ein Einziehungsverfahren einleiten.
Gaetan Bally / Keystone
ran. Das Bundesverwaltungsgericht soll entscheiden, ob die Ukraine Vermögenswerte einziehen kann, welche die Schweiz im Jahr 2014 nur wenige Tage nach der Amtsenthebung des damaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und der ukrainischen Revolution gesperrt hatte. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, ein Verwaltungsverfahren zur Einziehung dieser Vermögenswerte einzuleiten. Das hat er in einem Communiqué mitgeteilt. Damit wolle der Bundesrat die Ukraine unterstützen. Er weist daraufhin, dass dieser Entscheid nicht mit den jüngsten Sanktionen gegen Russland zusammenhänge.