Der Bundesrat präsentiert seine Argumente gegen die Burka-Initiative. Das Volksbegehren schade dem Tourismus und nütze den Frauen nicht, argumentiert er und plädiert für den indirekten Gegenvorschlag.
Die Gesichtsverhüllung sei in der Schweiz ein «Randphänomen». In erster Linie seien es Touristinnen, die ihr Gesicht ganz verhüllten, stellt der Bundesrat fest. Für eine Vorschrift, wie sie die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, sieht er deshalb keinen Anlass. Mit Annahme des Volksbegehrens wäre es an allen öffentlich zugänglichen Orten verboten, sein Gesicht zu verhüllen. Ausnahmen wären ausschliesslich für Gotteshäuser und an andere Sakralstätten vorgesehen sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.
Aus Sicht des Bundesrats sprechen im Wesentlichen drei Argumente gegen die Initiative: Ein schweizweites Verhüllungsverbot beschneide die Rechte der Kantone, schade dem Tourismus und helfe den betroffenen Frauen nicht, schreibt er. Ausserdem tauge es auch nicht zur Bekämpfung von Extremismus. Dazu habe andere Instrumente beschlossen, etwa eine Verschärfung des Strafrechts oder die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus.
Der Bundesrat unterstützt stattdessen den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Dieser sieht vor, dass Personen Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist, beispielsweise in Amtsstellen oder im öffentlichen Verkehr. Wer sich weigert, wird mit Busse bestraft. Mit dem indirekten Gegenvorschlag werde eine Lücke im Bundesrecht geschlossen und die Sicherheit gezielt verbessert. Gleichzeitig würden dank Förderprogrammen die Rechte der Frauen gestärkt. Der indirekte Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.