Kantonale AbstimmungNeues Bürgerrechtsgesetz mit einer klaren Mehrheit
Zum neuen Bürgerrechtsgesetz zeichnet sich laut Hochrechnungen ein klares Ja ab.
Das Zürcher Stimmvolk sagt deutlich ja zum Bürgerrechtsgesetz. Hochrechnungen prognostizieren eine Zweidrittelmehrheit für die Vorlage.
Die Einbürgerungsregeln, die heute angewendet werden, sind im Vorfeld der Abstimmung weitgehend unbestritten gewesen. Einzig für straffällige Jugendlichen werden mit dem Gesetz die Wartefristen verlängert, sonst wird die Einbürgerung weder erschwert noch erleichtert. Relativ neu ist auch, dass Ausländerinnen und Ausländer eine Niederlassung C haben müssen, wenn sie sich um einen Schweizer Pass bewerben wollen.