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Historisches Urteil in Rorschach: «Yuri Garawski ist nicht der Kronzeuge gegen das belarussische Regime»

Historisches Urteil in Rorschach«Yuri Garawski ist nicht der Kronzeuge gegen das belarussische Regime»

Juri Garawski war Mitglied eines weissrussischen Spezialkommandos. Aber das Kreisgericht Rorschach glaubt ihm nicht, dass er am Verschwinden von drei Menschen beteiligt war.

Der Rorschacher Kreisgerichtspräsident Olav Humbel (hinten Mitte) verkündet das Urteil gegen Juri Garawski (vorne Mitte).

Der Rorschacher Kreisgerichtspräsident Olav Humbel (hinten Mitte) verkündet das Urteil gegen Juri Garawski (vorne Mitte).

Illustration: Robert Honegger

Freispruch für den 45-jährigen Weissrussen Yuri Garawski. Ist das ein überraschendes Urteil? Nein, es war angesichts der aussergewöhnlichen Umstände eine reele Möglichkeit – zum einen aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände des Falls.

Zum andern aufgrund des Umstandes, dass zum ersten Mal in der Schweiz, mutmasslich auch überhaupt auf europäischem Boden, ein Mann wegen Verschwindenlassens vor Gericht stand. Verschwindenlassen ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2017 eine Straftat und darf verfolgt werden, selbst wenn der ausländische Täter die Tat im Ausland an einem Ausländer verübt hat.

Gericht folgte im Ergebnis der Verteidigerin

Das Kreisgericht Rorschach sprach Juri Garawski nicht nur vom Vorwurf des Verschwindenslassens frei, sondern auch vor Vorwurf der Irreführung der Justiz. Letzteres Tatvorwurf hätte bedeutet, dass Garawski eine Geschichte erzählt hätte, von der er wusste, dass sie nicht stimmt. Mit dem Urteil folgte das Kreisgericht im Ergebnis der Verteidigerin Vy Huyhn, wenn auch mit anderer Begründung..

Ein Geständnis führte zum Strafverfahren

Garawski hatte im Rahmen des Asylverfahrens Anfang 2019 zugegeben, nicht nur Mitglied jener Spezialeinheit gewesen zu sein, welche im Auftrag der belarussischen Regierung die organisierte Kriminalität wenig zimperlich bekämpfte. Im Jahre 1999 entführte und tötete ein Killerkommando auch drei Oppositionspolitiker – darunter den früheren Innenminister Juri Sacharenko und den ehemaligen stellvertretenden Premierminister Viktor Gonchar.

Für die Eröffnung des Strafverfahrens sorgte Garawski selber. Denn nachdem sein Asylgesuch abgelehnt worden war, wandte er sich via den Auslandrundfunk Deutsche Welle an die Öffentlichkeit. Daraufhin reichte die Genfer Nichtregierungsorganisation Trail International eine Strafanzeige ein. Die Organisation kämpft gegen die Straflosigkeit bei internationalen Verbrechen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung zogen unterschiedliche Schlüsse

Das Kreisgericht Rorschach, dem neben Präsident Olav Humbel ein Apotheker und ein Kantonspolizist als Laienrichter angehörten, hatte im Wesentlichen nur eine Frage zu klären: Hat Garawski die Wahrheit gesagt? Denn das Gericht konnte ihn wegen Verschwindenlassens nur verurteilen, wenn es überzeugt war, dass der damals gut 20-Jährige tatsächlich dabei war, als den drei Oppositionspolitikern, wie es das Gesetz verlangt, die Freiheit und der Schutz des Gesetzes entzogen wurde. Und wenn in der Folge über ihr Schicksal oder ihren Verbleib jede Auskunft verweigert wurde.

Staatsanwalt Peter Hangartner und Verteidigerin Vy Huynh waren an der Hauptverhandlung in der vergangenen Woche von den Schilderungen des Mannes überzeugt. Sie zogen daraus aber unterschiedliche Schlüsse. Während Hangartner in der Hauptsache eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten beantragte, verlangte Huynh einen Freispruch, weil die Straftat Verschwindenlassen bereits im Jahre 2016 verjährt sei.

Thomas Hasler ist Gerichtsreporter im Ressort Zürich Politik & Wirtschaft. Der promovierte Politologe und Master in Angewandter Ethik, seit 1986 beim «Tages-Anzeiger», ist auch Dozent an der Journalistenschule MAZ, Lehrbeauftragter an der Schweizerischen Richter-Akademie und gelegentlich Referent im Bereich Strafprozessrecht.Mehr Infos@thas_on_air

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