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Geschichte der AHV: Reformen der Sozialversicherung haben es seit je schwer

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Geschichte der AHVReformen der Sozialversicherung haben es seit je schwer

Zahlreiche Neuerungen der Altersvorsorge sind seit 1948 gescheitert. Das Rentenalter der Frauen war stets ein zentraler Zankapfel. 

Ein Briefträger zahlt einer Rentnerin die AHV-Rente aus, aufgenommen im Oktober 1955.

Ein Briefträger zahlt einer Rentnerin die AHV-Rente aus, aufgenommen im Oktober 1955.

Foto: Jules Vogt (Keystone) 

1948

Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erhält die Schweiz eine Altersversicherung. Zu Beginn beläuft sich die Monatsrente auf 40 bis 125 Franken, das Rentenalter für Frauen und Männer beträgt 65 Jahre. Die AHV wird zum Aushängeschild des Schweizer Sozialstaats. In den 50er-Jahren werden in vier Revisionen die ungenügenden Renten angehoben. 

1957

Das Rentenalter der Frauen wird auf 63 Jahre gesenkt. 

1964

Das Rentenalter der Frauen wird auf 62 Jahre gesenkt. 

1997

Die 10. AHV-Revision tritt als vorerst letzte Reform in Kraft. Die unter SP-Bundesrätin Ruth Dreifuss beschlossene Vorlage brachte die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 63 (2001) und auf 64 (2005). Gleichzeitig erhielt die Reform wichtige Verbesserungen für die Frauen. Es wurden Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt. Die Ehepaar-Altersrente wurde durch zwei individuelle Altersrenten ersetzt. Zudem wurde das Ehegatten-Splitting eingeführt, womit bei der Berechnung der Rente die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Ehegatten zusammengezählt und beiden je zur Hälfte gutgeschrieben werden. 

1999

Die AHV erhält eine Zusatzfinanzierung aus der Mehrwertsteuer, die um 1 Prozentpunkt erhöht wird. Zu Beginn flossen nur 83 Prozent der damit generierten Einnahmen in die AHV, der Rest ging an die Bundeskasse. Seit 2020 kommt das sogenannte Demografieprozent vollumfänglich der AHV zugute.

2004

Das Volk lehnt die 11. AHV-Revision ab, mit der das Frauenrentenalter auf 65 angehoben werden soll und die eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsieht. 2010 scheitert ein erneuter Versuch für Frauenrentenalter 65 bereits im Parlament.

2017

Plakate der Gegner und Befürworter der Reform Altersvorsorge 2020.

Plakate der Gegner und Befürworter der Reform Altersvorsorge 2020.

Foto: Walter Bieri (Keystone) 

Das Volk lehnt am 24. September 2017 die gemeinsame Reform von AHV und beruflicher Vorsorge (BVG) mit 52,7 Prozent Nein-Stimmen ab. Stein des Anstosses war für FDP und SVP der AHV-Zuschlag von 70 Franken für alle neuen Rentnerinnen und Rentner. Damit wollte das Parlament einen Ausgleich schaffen für Rentenkürzungen in der zweiten Säule. Zudem ergriffen linke Gruppierungen in der Westschweiz das Referendum, weil sie Frauenrentenalter 65 und einen tieferen Umwandlungssatz in der zweiten Säule ablehnten.

2020

Die AHV erhält mit der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (Staf) jährliche Zusatzeinnahmen von 2 Milliarden Franken.

2022

Das Volk sagt knapp Ja zur AHV-Reform, mit der das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht wird. Zudem erhält die AHV Zusatzeinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Markus Brotschi ist Bundeshausredaktor von Tamedia, Schwerpunkt seiner Berichterstattung ist die Sozial- und Gesundheitspolitik. Er arbeitet seit 1994 als Journalist und Redaktor. Mehr Infos

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