Die Gemeinde muss ihren Stall auf Alp Gandlauenen dem geltenden Tierschutzgesetz anpassen. Das entschied das Verwaltungsgericht. Die Kühe erhalten mehr Platz.

Die Alphütte Gandlauenen, die der Gemeinde St. Stephan gehört. Im Bereich der Betonplatte wird der Stall verlängert, damit alles wieder Tierschutz-konform ist.
Foto: Fritz Leuzinger
Die Alp Gandlauenen gehört der Gemeinde St. Stephan. Die Nachfrage nach Plätzen auf der Alp ist grösser als das Angebot, jedes Jahr werden dort 64 Kühe gesömmert. Seit 2008 gelten nun neue Masse dafür, wie viel Platz eine Kuh im Stall mindestens haben muss. Ein Lager muss mindestens 240 Zentimeter lang und deren 120 breit sein.
Die Anpassung des Tierschutzgesetzes erfolgte, weil die Kühe immer grösser wurden. Neue Ställe mussten sofort so gebaut werden, in bestehenden Ställen erhielten die Verantwortlichen fünf Jahre Zeit, um die Anpassungen vorzunehmen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur möglich, wenn die Tiere weniger als acht Stunden pro Tag im Stall gehalten werden. Auf Alp Gandlauenen stehen die Kühe in der Regel täglich zwölf Stunden im Stall.