Gegen das Ergebnis einer Abstimmung vom Dezember 2020 ist in Matten eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben worden. Auch Einsprachen sind eingegangen.

Gegen ein Urnenabstimmungsergebnis vom Dezember 2020 ist eine Stimmrechtsbeschwerde eingegangen.
Foto: Bruno Petroni
An der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 haben die Stimmberechtigten den Anträgen des Gemeinderates betreffend Anpassung des Gemeindebaureglements zugestimmt (wir berichteten). «Gegen den Beschluss wurde nun bei der zuständigen kantonalen Stelle fristgerecht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht», teilte der Gemeinderat von Matten am Freitagnachmittag mit.
Vor der Urnenabstimmung erfolgte ebenfalls eine Beschwerde gegen den Botschaftstext, und zu den vorgesehenen Änderungen sind eine Einsprache gegen das Paket 1 (Anpassung an die Begriffe und Messweisen im Bauwesen), zwei Einsprachen gegen das Paket 2 (Teilrevision gewerbliche Beherbergung) und eine Einsprache gegen das Paket 3 (Teilrevision sanfte Verdichtung) hängig.