Wie ist das mit Schenkungen? Wie wird ein Erbe deklariert? Treuhänder haben am Telefon die Fragen von Leserinnen und Lesern beantwortet.

Illustration: Ruedi Widmer
In den nächsten Wochen steht wieder das leidige Ausfüllen der Steuererklärung an – und nicht wenige Steuerpflichtige stehen dabei vor einem Rätsel. Am Steuertelefon gaben die drei Treuhänder Sven Lüthi, Simon Cena und Andy Heilmann am Dienstag Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Ein begehrter Service dieser Zeitung – das Telefon klingelte pausenlos. Hier eine Auswahl von interessanten Fragen und Antworten.
Wegen Corona arbeite ich seit Monaten im Homeoffice. Kann ich die Kosten in der Steuererklärung geltend machen?
Theoretisch können Sie das, sofern Sie ein separates Zimmer haben, das Sie hauptsächlich als Büro nutzen. Das müssen Sie dem Steueramt belegen können, zum Beispiel mit Fotos. Um den Abzug zu bestimmen, teilen Sie die Miete oder den Eigenmietwert durch die Anzahl Zimmer plus eins (oder, falls Sie in einem Haus wohnen: durch die Anzahl Zimmer plus zwei). Wenn Sie also 2400 Franken Miete für eine 4,5 Zimmer-Wohnung zahlen, können Sie pro Monat im Homeoffice maximal 436 Franken geltend machen (2400:(4,5+1)=436).