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Entscheid in St. Stephan: Bauland-Richtlinien und Parzellenverkauf zurückgezogen

Entscheid in St. StephanBauland-Richtlinien und Parzellenverkauf zurückgezogen

Die letzten zwei Bauparzellen im Haselacker bleiben vorläufig im Gemeindebesitz. Auch die Richtlinien «Bauland für Einheimische» halten Bestand.

Im Haselacker bleiben die beiden Baulandparzellen 2284 und 2285 für Einheimische vorläufig unbebaut.

Im Haselacker bleiben die beiden Baulandparzellen 2284 und 2285 für Einheimische vorläufig unbebaut.

Foto: Fritz Leuzinger

Bauland für Einheimische mit Richtlinien, zu denen die Wohnsitzpflicht gehört wie auch das Berücksichtigen  des ortsansässigen Gewerbes für die Bauarbeiten: Dieser Themenbereich war in der Gemeinde St. Stephan 24 Jahre vor der Zweitwohnungsinitiative ein wegweisendes Thema. «In unserer Gemeinde hat es im privaten Besitz viel Bauland», sagt Gemeindepräsident Albin Buchs dazu. Und: «Diese Landparzellen wurden vorsorglich für die Nachkommen eingezont.» Von den damals gekauften fünf Landparzellen im Haselacker für Einheimische verfügt die Gemeinde nur noch über deren zwei mit insgesamt 1400 Quadratmetern.