
Die neue Chefunterhändlerin Livia Leu bereitet sich auf einen Auftritt im Ständerat vor.
Der Entwurf des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der EU liegt seit Ende 2018 auf dem Tisch. Der Bundesrat zögert bis heute, dieses zu verabschieden. Worum geht es und wo liegen die Probleme?
Das Wichtigste in Kürze
- Kurz nach dem Nein zur Initiative am 27. September 2020 entschied der Bundesrat, den Chefunterhändler Roberto Balzaretti durch Livia Leu Agosti zu ersetzen. Bis Mitte Februar 2021 gab es mehrere Verhandlungsrunden. Das dritte Treffen dauerte sieben Stunden und fand zwischen Stéphanie Riso, der stellvertretenden Stabschefin der EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen, und Staatssekretärin Livia Leu statt. Weder der Bund noch die EU gaben bisher Details zum Stand der Verhandlungen bekannt.
- Die EU macht seit Jahren klar: Voraussetzung für eine Fortsetzung des «bilateralen Wegs», der Teilnahme der Schweiz an Teilen des EU-Binnenmarkts über sektorale Verträge, ist eine Klärung der institutionellen Fragen, darunter ein Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Bern und Brüssel. Die Verhandlungen über ein entsprechendes institutionelles Rahmenabkommen haben im Mai 2014 begonnen. Neue Marktzugangsabkommen will die EU nur noch auf Basis dieses Rahmenvertrags abschliessen.
- Seit Ende 2018 liegt ein Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen mit der EU auf dem Tisch. Doch in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 wagte der Bundesrat weder ein Ja noch ein Nein zum Verhandlungsergebnis, sondern schickte dieses bis im April 2019 in eine innenpolitische Konsultation.
- Am 7. Juni 2019 hatte der Bundesrat auf Basis dieser Konsultationen seine «insgesamt positive Einschätzung» des Entwurfs bekräftigt. In einem Brief an den Präsidenten der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, verlangt er aber «Klärungen» in den drei Punkten staatliche Beihilfen, Lohnschutz und Unionsbürgerrichtlinie. Zunächst wollte er mit den Sozialpartnern und Kantonen Lösungen suchen, um der EU einen Vorschlag zu machen. Werde eine Lösung gefunden, zeigte sich die Regierung bereit zur Unterzeichnung des Abkommens. Allerdings wollte der Bundesrat erst die Abstimmung über die Begrenzungsinitiative (BGI) abwarten.