Am 7. März stimmt das Volk über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID) ab. Personen sollen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren und staatliche oder private Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit der staatlich anerkannten elektronischen Identität (E-ID) sollen sich Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum einfach und sicher ausweisen können. Sie ermöglicht es, Angebote im Internet zu nutzen, für die man bisher seine Identität umständlich nachweisen musste, etwa durch persönliches Erscheinen. Mit der E-ID kann jemand etwa direkt ein Abonnement für den öffentlichen Verkehr lösen, ein Bankkonto eröffnen oder einen Auszug aus dem Strafregister bestellen.
- Die neue E-ID erlaubt es, eindeutig festzustellen, dass jemand wirklich die Person ist, als die sie sich online ausgibt. Die E-ID besteht insbesondere aus verifiziertem Namen, Vornamen und Geburtsdatum. So ist zum Beispiel die Überprüfung des Alters beim Kauf von Alkohol in Online-Shops möglich.
- Interessierte können die E-ID bei einem staatlich zertifizierten Anbieter bestellen. Laut Gesetz können dies private Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Diese sogenannten Identity-Provider leiten die Anfrage an den Bund weiter. Anhand bestehender Register prüft der Bund, ob die Angaben der Person zu ihrer Identität stimmen, bevor er grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Bund und Parlament gehen davon aus, dass es mehrere Anbieter geben wird, die miteinander im Wettbewerb stehen. Es ist möglich, sich bei mehreren Identity-Providern gleichzeitig anzumelden.
- Die E-ID ist freiwillig. Wer im Internet einkaufen will, wird dies auch künftig ohne E-ID tun können. Wenn es für die Abwicklung eines Online-Geschäfts nicht nötig ist, die Identität eindeutig festzustellen, dann braucht es auch keine E-ID. Sie erhöht jedoch die Sicherheit und die Nutzerfreundlichkeit bei Online-Geschäften. Die Anzahl der Passwörter kann auf diese Weise verringert werden, und umständliche Registrierungen fallen weg.
Darüber stimmen wir ab
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen bestellen will, muss sich in den meisten Fällen identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Keines dieser Verfahren ist jedoch in der Schweiz gesetzlich geregelt. Der Bund übernimmt denn auch keine Garantie, dass diese Transaktionen sicher und zuverlässig funktionieren. Um dieses Hemmnis für die Digitalisierung zu beseitigen, haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Die E-ID ist in erster Linie ein qualifiziertes Log-in. Der Nutzer einer vom Staat zertifizierten E-ID soll bei E-Government-Angeboten und für das Online-Shopping belegen können, dass er eine bestimmte Person ist. Gegen das Gesetz hat ein breites Komitee von Organisationen und Parteien das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 7. März statt.
Darum ist das Gesetz von Bedeutung
Der sicheren Identifizierung einer Person im virtuellen Raum kommt eine immer grössere Bedeutung zu. Die Corona-Pandemie hat den Trend zur Digitalisierung noch verstärkt und beschleunigt. Jeder Einzelne wird sich in Zukunft noch häufiger als Bürger und Konsument einloggen, um private oder staatliche Waren und Dienstleistungen zu beziehen. Einer sicheren E-ID kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Deshalb wird die elektronische Identität häufig auch als digitaler Pass bezeichnet. Hoheitliche Funktion kommt der E-ID jedoch nicht zu.
Das sind die Argumente der Gegner
Die Gegner des E-ID-Gesetzes wehren sich nicht grundsätzlich dagegen, dass in der Schweiz eine elektronische Identität geschaffen werden soll. Eine breite Allianz von Organisationen und linken Parteien wehrt sich jedoch dagegen, dass mit dem E-ID-Gesetz erstmals ein amtlicher Ausweis kommerzialisiert und durch private Anbieter herausgegeben werden soll. An die Stelle des Passbüros würden Unternehmen wie Banken und Versicherungen treten, monieren die Kritiker. Diese würden in Zukunft sensible Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten. Ältere Menschen befürchten, dass ihnen die E-ID durch die privaten Unternehmen aufgezwungen wird.
Das sind die Argumente der Befürworter
Für den Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments ist eine staatlich geprüfte E-ID die Basis für zahlreiche digitale Innovationen. Sollten die Stimmbürger das Gesetz ablehnen, würde sich der Rückstand der Schweiz auf jene Länder vergrössern, die seit Jahren eigene E-ID haben. Insbesondere würde dies einen Rückschritt für das E-Government bedeuten. Das Gesetz garantiere, dass die Daten in der Schweiz blieben, stelle strenge Regeln für den Datenschutz auf und setze auf das in der Schweiz bewährte und erfolgversprechende Modell der Zusammenarbeit des Staates mit privaten Firmen. Bei der E-ID handle es sich nicht um einen digitalen Pass, der dem Besitzer besondere Rechte etwa für den Grenzübertritt garantiere.
Die Meinung der NZZ
Die NZZ befürwortet das E-ID-Gesetz. Angesichts der rasch fortschreitenden Digitalisierung ist es zu begrüssen, dass die Schweiz eine sichere, staatlich anerkannte elektronische Identität erhält. Dies erleichtert für den Einzelnen den Einkauf und den Bezug privater Dienstleistungen im Internet. Die E-ID kann auch dazu beitragen, dem E-Government in der Schweiz zu neuem Schub zu verhelfen. In vielen Bereichen wird der Gang aufs Amt überflüssig, und staatliche Dienstleistungen können unkomplizierter in Anspruch genommen werden. Dass der Bund die technische Umsetzung privaten Unternehmen, Kantonen und Gemeinden überlässt, stellt sicher, dass die technologisch besten Lösungen gesucht werden. Der Kanton Schaffhausen hat angekündigt, seine kantonale E-ID gesamtschweizerisch zu vertreiben. Damit wäre sichergestellt, dass es mindestens eine elektronische Identität integral aus staatlicher Hand gibt. Auf diese Lösung kann zurückgreifen, wer seine Daten nicht privaten Unternehmen anvertrauen will.