Die Suche nach einem neuen obersten Strafverfolger gestaltet sich schwierig. Auch weil sich qualifizierte Chefermittler nicht auf die unsichere Reise mitten in einer Justizreform einlassen wollen.

Die Gerichtskommission hat zwei Kandidaten für die Nachfolge des abgetretenen Bundesanwalts Michael Lauber abgelehnt. Jetzt muss sie neue suchen.
Foto: Peter Klaunzer (Keystone)
Am Mittwoch hätte die parlamentarische Gerichtskommission einen Kandidaten für die Nachfolge des gescheiterten Bundesanwalts Michael Lauber bestimmen sollen. Doch dazu ist es nicht gekommen. Sie hat den Entscheid – nicht überraschend – vertagt.
Warum? Keiner der beiden Kandidaten habe sämtliche persönlichen und beruflichen Fähigkeiten mitgebracht, die es für ein derart exponiertes Amt brauche, begründet die Kommission ihren Entscheid. Tatsächlich: Auf der Liste der Interessierten waren gerade mal zwei Namen. Der Generalstaatsanwalt von Genf, der zwar mit Sicherheit seine Stärken hat. Dem aber ein Mangel an Sozialkompetenz nachgesagt wird. Und der in der Vergangenheit immer mal wieder mit kleinen Skandalen in den Medien auftauchte. Nicht ideal für das Amt an der Spitze einer Behörde, die nichts dringender braucht als eine Beruhigung.